2018 übergaben wir auf einem Stick, nicht ausgedruckt, anlässlich der AMK in Münster die vielen Unterschriften zur Einführung einer Weideprämie an Frau Klöckner. Diese erklärte uns freundlich, das Thema sei bei der derzeitigen Vorsitzenden der AMK, Ministerin Schulze-Föcking, NRW, in guten Händen. Diese ist mittlerweile zurückgetreten. Ihre Nachfolgerin, Heinen-Esser, erfahren in Umwelt-und Landwirtschaftspolitik, spricht sich nicht gegen eine Prämie aus- das Land NRW werde diesen Bereich jedoch nicht vorantreiben, da es schon alle Fördermöglichkeiten für die Schafhaltung ausgeschöpft habe. In der Agrarstatistik von 2010 bis 2016 haben sich die Schafbestände in NRW als einzigem Bundesland positiv entwickelt- das macht die Argumentation nicht einfacher.

Allerdings helfen die ewigen Verwiese auf Duchschnittszahlen auch nicht-
wir brauchen einen Schafreport für jedes Land, ähnlich dem in Baden-Württemberg (http://www.lel-bw.de/pb/,Len_US/Startseite/Unsere+Themen/Schafreport) oder wie jetzt mit Bayern zusammen geplant (http://www.aelf-kt.bayern.de/landwirtschaft/tierhaltung/157556/index.php), um zu erfahren, was überhaupt wo konkret passiert und ankommt. Dies mit den Zahlen von KTBL und denen der Erhebungen aus den östlichen Bundesländern gibt voraussichtlich ein anderes Bild als das, das Einkommen in den Schäfereien habe sich seit Wegfall der Mutterschafprämie verdreifacht...In NRW hier vo
rsichtige Zustimmung; aber wir werden wie überall dranbleiben müssen.

 

 

 

Offener Brief an die Damen und Herren Minister des Bundes und der Länder anlässlich der Agrarministerkonferenz am 2. - 4. April 2014 in Cottbus
22.03.2014

Spätestens seit dem europäischen Hirtenzug 2010 weisen wir Schaf- und Ziegenhalter unablässig auf unsere Leistungen für die Gesellschaft hin.
Wir sind wohl die einzigen Landbewirtschafter, die durch ihre Erzeugung hochwertiger Lebensmittel gleichzeitig in großem Umfang aktiven Ressourcenschutz betreiben.
Wir schützen die Lebensräume für unzählige Pflanzen und Tiere.
Wir schützen den Boden nicht nur vor Erosion.
Wir schützen die Luft indem unser Grünland auch im Winter Sauerstoff produziert und Mengen von CO2 bindet.
Wir schützen das (Trink-)Wasser, indem unser Grünland sehr viel Stickstoff abfiltert. Das verhindert die Nitratbelastung.
Wir könnten diese Leistungen erheblich steigern, wenn wir davon leben könnten. Aber wir sind trotz unseres überragenden Nutzens das absolute Schlusslicht bei den landwirtschaftlichen Einkommen.
Jedes Jahr weist die Statistik neue Schreckensbilder aus. Die Zahl der Schafe nimmt bedrohlich ab.
Deiche brechen da am schnellsten, wo sie nicht beweidet werden.
Natura-2000-Flächen verändern ihren Zustand mangels Beweidung. Deutschland kann seinen internationalen Verpflichtungen jetzt schon nicht mehr nachkommen.
All das ist hinreichend bekannt!

Was kann man ändern?
Die Preise von Fleisch und Käse richten sich nach dem Markt. Dort findet man vor allem Produkte aus intensiver Produktion. Kein extensiv erzeugtes Lebensmittel kann preislich mit Industrieware mithalten. Hier sind keine Änderungspotentiale.
Niemand möchte uns unsere Umwelt-Leistungen bezahlen. Wir können niemandem eine Rechnung über Erosionsschutz schicken.
Bleibt nur die Allgemeinheit, die von unseren Leistungen profitiert. Das bedeutet: Wir brauchen eine existenzsichernde Agrarförderung.
In der anstehenden Förderperiode müssen wir einschneidende Kürzungen hinnehmen.
Dennoch gibt es eine Reihe wirksamer Instrumente, um unsere Dienste zu entlohnen.
Die EU hat eine gekoppelte Prämie für existenziell bedrohte landwirtschaftliche Zweige zugelassen. Schaf und Ziege gehören ausdrücklich dazu.
Deutschland hat dieses hochwirksame Instrument sehenden Auges verworfen.
Die EU hat die Möglichkeit eröffnet bis zu 15% der Gelder aus der 1. Säule vor allem leistungsbezogen in der 2. Säule einzusetzen. Auch hier ist die extensive Weidetierhaltung ausdrücklich genannt.
Deutschland hat diese Option auf bescheidene 4,5% begrenzt. Dieses Geld wird in vielen Bundesländern nicht leistungsbezogen verwendet werden.
Deutschland zahlt bis 2020 pro Jahr 200 Mio. Euro weniger in den EU-Agrarhaushalt ein. Umwelt- und Agrarminister votierten für eine Verwendung dieses Geldes im Agrarsektor.
Auch das wird nach bisherigem Kenntnisstand nicht geschehen.
Kurz: Alle diese guten Instrumente werden nicht eingesetzt!
Zwischen den Nordseedeichen und den Hochgebirgsalmen gibt es viele junge Menschen, die gerne „Leistungsträger Schäfer“ werden würden.
Sie würden sogar die überbordende Bürokratie in Kauf nehmen, wenn sie mit ihrer Arbeit eine Familie ernähren könnten.
Sie, sehr geehrte Ministerinnen und Minister, entscheiden genau jetzt über die Zukunft dieses so wichtigen Sektors.

Günther Czerkus
Bundesverband Berufsschäfer e.V.
Zur Schäferei 1
54675 Wallendorf
Wir kommen nach Cottbus, um von Ihnen zu erfahren, wie sie „Schutz durch Nutzung“ und Leistungsanerkennung im Bereich öffentlicher Güter realisieren werden.



 

Europäische Schäfer ziehen an einem Strang

(29.08.2013) Die europäischen Schäfer wollen stärker zusammenrücken und so besser auf ihre Anliegen aufmerksam machen. Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Berufsschäfer (BVBS), Günther Czerkus, erklärte in der vergangenen Woche, spätestens seit der rasanten Verbreitung der Blauzungenkrankheit 2007 sei die Bedeutung eines schnellen Informationsaustausches klar geworden und habe sich die Zusammenarbeit intensiviert.
Die südeuropäischen Hirten hätten damals bereits Erfahrung mit der Krankheit gehabt, während das Thema in Mitteleuropa neu gewesen sei. Der europäische Hirtenzug 2010 durch Deutschland, die Niederlande, Belgien und Luxemburg habe viele Kollegen zusammengeführt, ebenso die Fernweidentriebe in Frankreich in diesem Jahr und die derzeitige große Schafwanderung in Osteuropa entlang der Kapaten durch Rumänien, der Ukraine, Polen, Tschechien und der Slowakei. Das europäische Netzwerk Shepherdnet (ESN) wachse weiter, die Kontakte nach Osteuropa sollten intensiviert werden. Die elektronische Einzeltierkennzeichnung von Schaf und Ziege habe in ganz Europa für viel Aufregung gesorgt und die Akteure zusätzlich zusammengebracht, so Czerkus weiter. Zur mündlichen Verhandlung des Ohrmarkenprozesses vor dem Europä­ischen Gerichtshof in Luxemburg im März seien 280 Hirten aus sechs Mitgliedsstaaten angereist.

Quelle : http://www.lz-rheinland.de/rlverlag_.dll?pageID=4575


 
 
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung beantragt

Die Kommission hat einen Vorschlag für ein neues Tierkennzeichnungsrecht vorgelegt, das ab 2016 gelten soll. In dem Kommissionsvorschlag und in der zugrundeliegenden Rechtsfolgenabschätzung sind Ausführungen zu finden, die dem Vortrag von Kommission und Rat in der mündlichen Verhandlung nach Ansicht des Rechtsanwaltes der Schäfer widersprechen. Da die Schriftsatz-Fristen abgelaufen sind, bestehe an sich keine Möglichkeit mehr, dies dem Europäischen Gerichtshof noch zu Gehör zu bringen. Die einzige Möglichkeit bestehe darin,einen Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung zu stellen. Dafür  müsste begründet werden, dass dem Gerichtshof nicht alle Informationen vorliegen, die er zu der Beurteilung des Falles benötigte.

Dies beträfe zum einen die Gleichbehandlung (der Halter) von Schafen und Schweinen,

zum anderen den Nutzen der elektronischen Kennzeichnung zur Tiereseuchenbekämpfung.

Dieser Antrag ist durch die VDL genehmigt, so dass wir nun abwarten müssen, ob der EuGH einer Wiedereröffnung zustimmt.

http://www.agrarheute.com/schaefer-ziehen-vor-gericht

 
Zum Ohrmarkenprozess vor dem EuGH in Luxemburg

Am 7. März 2013 fand in Luxemburg die mündliche Verhandlung zur Klage gegen die Einzeltierkennzeichnung vor dem EuGH statt.
Die Verhandlung war öffentlich. Der Gerichtssaal mit 300 Plätzen war mit 280 Schafleuten   aus Frankreich (rund 20), Schottland (zwei), Niederlande (zumindest der Chefredakteur von "Het Schap") und Deutschland gut gefüllt.
Das Plädoyer von Winkelmüller war - ohne "Betriebsblindheit" - das einzig wirklich schlüssige. Das der Franzosen war gut, wenn es auch auf etlichen unrichtigen Annahmen fußte (z.B. werden Schweine nur mit Bestandsmarke gekennzeichnet, weil bei denen viel weniger Tierbewegungen stattfinden als bei Schafen... Gelächter bei (mindestens) 280 Menschen). Sowohl der Anwalt der EU-Kommission als auch der des Rates waren nicht so gut informiert, wie zu erwarten gewesen wäre, und auch nicht so flüssig in der Argumentation - auch wenn es sicher schwierig ist, eine lange Stellungnahme auf 20 Minuten zusammenzukürzen.
Die Richter hatten die Schriftsätze offenbar gut durchgearbeitet und stellten vorzugsweise Fragen nach Belegen für diverse Thesen.
Die Chancen der Schafhalter sind recht gut, wobei ich mich nicht zu Prognosen versteigen möchte: "vor Gericht und auf See bist du in Gottes Hand".
Der Generalanwalt stellt seine Anträge am 29.Mai; das Gericht folgt diesen üblicherweise in 90 % der Fälle.
Urteilsverkündung voraussichtlich drei Monate später.
In derselben Sache klagen (falls man verlöre) gehe nicht mehr, dann bleibe nur noch der politische Weg.
Falls die Schäfer gewinnen, gibt es entweder die Möglichkeit, dass das Gericht die Verordnung kippt (was allerdings einen luftleeren Raum in der Kennzeichnung nach sich zöge und was deshalb eher unwahrscheinlich ist, selbst, wenn man ggbf. noch einen Plan B in der Schublade hätte seitens der EU). Wahrscheinlicher wäre, dass die Verordnung als mit den Grundrechten unvereinbar erklärt und die Politik aufgefordert wird, umgehend für Abhilfe zu sorgen. Wie umgehend dann umgehend wäre, bliebe abzuwarten...
Jedenfalls war es eine gute Demonstration des Berufsstandes - mit etwas Weitsicht beim Gericht könnte es was werden. Das war zumindest auch Fazit beim Treffen hinterher, für das trotz wartender Busse etc. noch Zeit war.
 
Das Plädoyer unseres Anwaltes findet sich beim Schafzuchtverband NRW zum Download im Internen Bereich
 
    Mittlerweile ist der Schlussantrag veröffentlicht, und wir sind  sehr ernüchtert - aber nicht weniger bereit, uns für die Belange der Schafe und der Schäfer einzusetzen. 

Generalanwalt Nils Wahl hat seine Schlussanträge zur elektronischen Einzeltierkennzeichnungspflicht für Schafe und Ziegen vorgelegt.Er hat dem EuGH vorgeschlagen, die Vorlagefragen des VG Stuttgart wie folgt zu beantworten:

Die Prüfung der zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der folgenden Verpflichtungen der Tierhalter berühren könnte:Verpflichtung zur Einzeltierkennzeichnung gemäß Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 21/2004 vom 17.12.2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 sowie der Richtlinien 92/102/EWG und 64/432/EWG; Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung gemäß Art. 9 Abs. 3 Unterabs. 1 der Verordnung Nr. 21/2004; Verpflichtung zur Führung des Bestandsregisters C gemäß Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Abschnitt B Nr. 2 des Anhangs der Verordnung Nr. 21/2004.

Der vorliegende Fall geht auf eine Klage eines deutschen Schafhalters mit 450 Mutterschafen, Herrn S., gegen das Land Baden-Württemberg vor dem VG Stuttgart zurück. Mit dieser Klage begehrt Herr S. die Feststellung, dass er nicht der Verpflichtung zur Einzeltierkennzeichnung, der Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung und der Verpflichtung zur Führung eines Bestandsregisters nach den Vorschriften der Verordnung Nr. 21/2004 unterliegt.
Nach Ansicht des Generalanwalts verstoßen diese Verpflichtungen insbesondere nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Sie stünden nämlich zu dem Ziel der Bekämpfung der Verbreitung von Tierseuchen in einem angemessenen Verhältnis und gingen auch nicht über das zu seiner Erreichung Erforderliche hinaus. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass dem Unionsgesetzgeber bei der Prüfung der Vor- und Nachteile der streitigen Verpflichtungen unter Berücksichtigung aller berührten Belange ein Fehler, geschweige denn ein offensichtlicher Fehler, unterlaufen sei. Die streitigen Verpflichtungen seien gerechtfertigt und verletzten daher nicht die durch die EU-Grundrechte-Charta garantierte unternehmerische Freiheit der Tierhalter.
Nach Auffassung des Generalanwalts liegt auch kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor: Hinsichtlich des Arguments von Herrn S., die Halter von Rindern und Schweinen unterlägen keiner Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung, hat er festgestellt, dass die Unterschiede in Bezug auf Zucht, Transport, kommerzielle Verwertung, Krankheiten und Risikoprofile der einzelnen Tierarten unterschiedliche Regelungen rechtfertigten.
Hinsichtlich der von Herrn S. außerdem beanstandeten Ausnahmeregelung, der zufolge Mitgliedstaaten mit einer geringeren Schafs- und Ziegenpopulation das System der elektronischen Kennzeichnung auf freiwilliger Basis einführen können, hat der Generalanwalt ebenfalls einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verneint. Diese Ausnahmeregelung finde nämlich auf Sachverhalte Anwendung, die sich objektiv von denjenigen unterschieden, die unter die allgemeine Regel fielen.
Generalanwalt Wahl hat allerdings darauf hingewiesen, dass die durch diese Ausnahmeregelung bewirkte Differenzierung nicht unbedingt in der Zukunft gerechtfertigt sein müsse. Er neige zu der Auffassung, dass der Unionsgesetzgeber letztlich über eine vollständige Abschaffung der streitigen Ausnahmeregelung wird nachdenken müssten. Dies wäre der Tierseuchenbekämpfung weiter förderlich, würde den freien Verkehr von Schafen und Ziegen in der EU verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Tierhalter in der Union unabhängig von den jeweiligen Umständen gewährleisten.

 Warten wir ab, was die Richter sagen - und schaffen wir in der Zwischenzeit eine noch breitere Basis von Menschen, denen es um gesunde Tierohren, darüberhinaus aber um Gerechtigkeit geht.

Zum Hintergrund ein im Rahmen des Hirtenzuges 2010 erstelltes Video-Interview mit Günther Czerkus auf you tube - leider immer noch hochaktuell 
http://www.youtube.com/watch?v=SrodsolTGKg





  


Aktuelles

 

AKTUELLES 13. November 2012


Berufsschäferverband gegründet

Berufsschäfer aus ganz Deutschland haben jetzt einen eigenen Verband gegründet.
Die deutschen Berufsschäfer haben jetzt einen eigenen Verband. Dieser soll ausdrücklich keine Konkurrenz zur Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) sein, die bislang auf Bundesebene die Interessen aller Schafhalter – egal ob Hobby, Neben- oder Haupterwerb – vertritt.

„Das soll und darf keine Kampfansage an die VDL und die Landesschafzuchtverbände sein“, betont Ortrun Humpert. Die Vorsitzende des Schafzuchtverbandes NRW, die am Dienstag der vergangenen Woche an der Gründungsversammlung im hessischen Alsfeld teilnahm, stellt klar, dass die Hauptursache für die Gründung eines separaten Berufsschäferverbandes der Wunsch war, eine klare Rechtssituation zu schaffen und nicht, sich von der VDL zu distanzieren. Bislang waren die Berufsschäfer innerhalb der VDL in einem Ausschuss organisiert, für den sie zwar einen Mitgliedsbeitrag zahlten, aber keine Stimmrechte im Verband hatten. Das soll sich künftig ändern.

„Der Berufsschäferverband wird einen Aufnahmeantrag in die VDL stellen“, sagt Humpert. „Die Landesverbände befürchten Schaden, wenn Schäfer nur dem Bundesverband beitreten und den Landesverband verlassen, um Geld für Informationsfluss und Interessenvertretung auf Landesebene zu sparen. Das wird auch nicht im Sinne des Berufsschäferverbandes sein, der ja als Mitglied einer starken VDL tätig sein möchte. Derartige Befürchtungen stehen im Raum. Ein Gegeneinander jener, die für gleiche Ziele arbeiten, darf es nicht geben und sollte man auch nicht herbeireden – damit Zusammenarbeit statt Konfrontation gelingt, ist es erforderlich, dass alle, die sich bei den Berufsschäfern engagieren, genauso aktiv in ihrem Landesverband mitarbeiten“, macht sie deutlich.

Vorsitzender des „neuen“ Berufsschäferverbandes ist Günther Czerkus, bislang Sprecher des VDL-Ausschusses Berufsschäfer. Zur zweiten Vorsitzenden wählten die Mitglieder Karin Viesteg, Heidschnucken-Züchterin aus Marienheide, Oberbergischer Kreis.

© Landwirtschaftliches Wochenblatt Westfalen-Lippe


 

Bioland informiert

Hrsg.: Bioland – Öffentlichkeitsarbeit, Kaiserstr. 18, 55116 Mainz, Tel.: 06131/23979-12, Fax: 06131/23979-27, E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@bioland.de, www.bioland.de, 05/2011

PCB in EU-Bio-Eiern von einem Betrieb aus Nordrhein-Westfalen festgestellt
Bioland-Eier nicht betroffen
Mainz, 04. April. 2012.
In den Eiern eines EU-Bio-Betriebes aus Nordrhein-Westfalen wurden überhöhte Werte des dioxinähnlichen Stoffes PCB (Polychlorierte Biphenyle) festgestellt.                                  Bei diesen Funden handelt es sich nach dem bisherigen Erkenntnisstand der Behörden um einen Einzelfall. Die Befunde wurden nach Eigenkontrollen des Betriebes durch ein privates Labor ermittelt und durch behördlich gezogene Proben bestätigt. Die belasteten Eier sind vor allem an Supermärkte geliefert worden, letztmals am 7. März 2012 mit Mindesthaltbarkeitsdatum 31. März. 

Damit befinden sich keine belasteten  Eier mehr im Handel.                                                                                                          

In dem auf dem Hof aktuell verwendeten Futter sind laut Behördenangaben keine Verunreinigungen gefunden worden. Auch die Analyse von Rückstellproben älteren Futters seit Januar 2012 wies keinerlei Rückstände auf. So kann nach derzeitigem Stand des Wissens ein Eintrag über Futtermittel ausgeschlossen werden. Es muss nun schnellstmöglich aufgeklärt werden, wie die Rückstände in die Eier gelangen konnten. Dioxine und dioxinähnliche Stoffe können zum Beispiel über belastetes Futter, über falsch betriebene oder defekte Heizungsanlagen im Stall oder belasteten Boden im Auslauf der Hühner in die Eier gelangen. Die Belastung einzelner Flächen entsteht in der Regel durch Eintrag aus industriellen oder punktuellen Verbrennungsprozessen.

Auf Bio-Betrieben gehaltene Tiere müssen Auslauf ins Freie haben. Der Bioland Verband und seine Mitglieder sind sich der Problematik einer möglichen Belastung des Bodens mit Dioxin oder dioxinähnlichen Stoffen bewusst und reagieren in begründeten Einzelfällen (z.B.Altlasten) darauf mit vorsorglichen Probenahmen und einem entsprechenden Auslauf- undWeidemanagement.

Das Problem des Dioxineintrages in unsere Umwelt ist Behörden und Politik seit langem bekannt. Viele Belastungen stammen aus der Vergangenheit. Dennoch ist es notwendig, den Eintrag von Dioxinen weiter zu reduzieren. Der Ökologische Landbau zeichnet sich dadurch aus, dass er gerade nicht jene Stoffe in die Umwelt bringt, die später zur Belastung für Natur, Mensch und Tier werden.

Kontaktdaten: Gerald Wehde, Pressesprecher, Bioland e.V., Tel: 06131/23979-20,

gerald.wehde@bioland.de

VDL-Pressemitteilung

23.10.2012

Schäfer widersprechen der Darstellung von Finanzstaatssekretär Kampeter

Vorsitzende des Bundestagsfinanzausschusses für Nachbesserung bei Agrardieselsteuer (VDL) Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) bemüht sich intensiv um eine Berücksichtigung des Einsatzes von Pkws und Geländewagen bei derRückerstattung der Agrardieselsteuer.
Der Deutsche Bundestag berät in dieser Woche über eine Änderung des Energiesteuergesetzes, in dem es eine Sonderregelung für Imker für die Nutzung von Pkw zur Betreuung ihrer Bienenvölker gibt. Der Bundesrat hatte sich in einer Empfehlung am 21. September 2012 für eine Gesetzesänderung im Interesse der Schäfer ausgesprochen.
Wegen der teilweise beträchtlichen Entfernungen von der Schäferei zu ihren Schafherden auf den Weide-, Küsten- und Naturschutzflächen ist es für viele Schäfer nicht möglich, diese Strecken mit dem Traktor zurückzulegen.
Für Traktoren gibt es die Agrardieselsteuer-Rückerstattung. Geländewagen oder Pkws, die die Schäfer nutzen, um ihre Weiden zum Teil mehrmals täglich zur Versorgung der Schafe mit Futter und Wasser oder zum Umsetzen der Tiere zu erreichen, sind von dieser Agrardieselsteuer-Rückerstattung ausgenommen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Steffen Kampeter, hatte jedoch auf eine Anfrage im Bundestag hin festgestellt, dass die Bundesregierung eine spezielle Regelung für Schäfereien ablehnt. Betriebe der Schafhaltung seien mit ihren Traktoren bereits in die allgemeine Agrardiesel-Steuervergütung einbezogen. Der Einsatz von anderen Fahrzeugen, insbesondere von Pkws, sei nicht erstattungsfähig und würde insbesondere Standortschäfereien besser stellen, die diese Wegstrecken nicht bewältigen müssten.

Dem widersprach die VDL deutlich in einem Schreiben an den Staatssekretär. Es ginge bei dieser Regelung nicht um einen „Freifahrtschein“ für PKW zur privaten Nutzung, betonte die VDL. Mit entsprechenden Auflagen sei es möglich, den Anspruch auf die Gruppe der wirklich betroffenen Schafhalter einzuschränken und Missbrauch auszuschließen. Voraussetzung sei der politische Wille dazu, die Schafhaltung als Beruf und Erwerbsmöglichkeit in Deutschland aufrecht zu erhalten, insbesondere in Zeiten, in denen schon viele Betriebe die Schafhaltung aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben würden.

VDL-Vorsitzender Carl Lauenstein betonte: „Letztlich geht es für unsere Schäfereibetriebe bei den hohen Aufwendungen für die Dieselkosten um Belastungen, die zum Teil auch durch den Bund mit seiner Steuererhebung verursacht werden. Unser Anliegen ist, der Schafhaltung in Deutschland eine Chance auf Wettbewerbsfähigkeit zu geben. Schließlich leiden diese Schäfer seit Jahren unter einem massiven Rückgang der Schafbestände und dies, obwohl sie eine Tierhaltung betreiben, die in Gesellschaft und Politik als wünschenswert angesehen wird.“

Die Argumentation für eine Steuer-Rückerstattung teilt ein Großteil der Bundestagsfraktion von CDU/CSU und FDP. Auch die Vorsitzende des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages Dr. Birgit Reinemund (FDP) zeigte Verständnis und brachte ihre Unterstützung für die Forderung der VDL in einem Schreiben zum Ausdruck. Auch Norbert Schindler(CDU), Finanzausschussmitglied des Bundestages, kennt die schwierige Situation der Schafhaltung und Notwendigkeit einer entsprechenden Nachbesserung bei der Agrardieselbesteuerung.

Autor: Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V.
Ansprechpartner: Dr. Stefan Völl
Adresse: Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Telefon: 030 319 04 540    Fax: 030 319 04 549  E-Mail: s.voell@bauernverband.net

Homepage: www.schafe-sind-toll.de


Düsseldorf, den 07.03.12

Von: Rainer Deppe

CDU wirft Remmel Untätigkeit bei Bekämpfung von Schaf-

Seuche in Nordrhein-Westfalen vor

Zu Medienberichten, wonach mittlerweile bei über 700 deutschen Schafzucht-Betrieben der sogenannte „Schmallenberg-Virus“ ausgebrochen ist, davon allein in 300 nordrheinwestfälischen Betrieben, erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Rainer Deppe: „Agrarminister Remmel verschanzt sich weiter hinter formalen Vorgaben, dem Bund und der EU und setzt sich nicht genug für die betroffenen Schafzüchter ein.
Die Schafhalter zeigen sich untereinander solidarisch und erwarten diese Solidarität auch vom zuständigen Minister Remmel. Die CDU-Landtagsfraktion fordert Minister Remmel auf, den Schafhaltern schnell und unbürokratisch zu helfen.“

Pressesprecher:
Achim Hermes Telefon (0211) 884-2213 Mobil (0151) 188410 78
achim.hermes@cdu-nrw-fraktion.de

Stv. Pressesprecher:
Axel Bäumer  Telefon (0211) 884-2355  Fax (0211) 884-2265
Mobil (0151) 18841071
axel.baeumer@cdu-nrw-fraktion.de

Sekretariat/Internet:
Andrea Machaczek  Telefon (0211) 884-2377
andrea.machaczek@cdu-nrw-fraktion.de  cdu-pressestelle@cdu-nrw-fraktion.de


 

Tierkrankheit schwächt Schafhalter:Meldepflicht für Schmallenberg-Virus

Seit vergangenem Herbst treibt Viehzüchter die Angst vor dem Schmallenberg-Virus um: Immer wieder werden Lämmer und Kälber tot oder mit schweren Missbildungen geboren. Der Bundesrat hat am Freitag (30.03.2012) eine Meldepflicht für die Krankheit beschloßen.


Bundesweit sind bisher 1.081 Betriebe betroffen - Nordrhein-Westfalen führt dabei die Liste der Erkrankungsfälle an: Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, wurde das Virus bisher in 362 NRW-Betrieben bestätigt, darunter 262 Schafhaltungen (Stand: 27. März 2012). "Wir wissen von Schafhaltern, bei denen rund 30 Prozent der Lämmer erkrankt sind", sagt Ernst Brüggemann, Geschäftsführer des nordrhein-westfälischen Schafzuchtverbands. Dabei zeigen die mit dem Schmallenberg-Virus infizierten Muttertiere selbst oft keine Symptome. Erst die verkrüppelten Gliedmaßen ihrer Jungen, die häufig kurz nach der Geburt sterben, weisen auf die Krankheit hin, die von blutsaugenden Insekten übertragen wird.

Auch in den Nachbarländern Belgien, Luxemburg, Frankreich und den Niederlanden sowie aus Spanien, Großbritannien und Italien wurden bereits Fälle gemeldet. Die starke Verbreitung ist nun Anlass für das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), voraussichtlich ab Mitte April bundesweit eine Meldepflicht für das Schmallenberg-Virus einzuführen. Tierärzte und Labore, die die Krankheit entdecken, sind demnach verpflichtet, die zuständigen Behörden über ihren Fund zu informieren. So soll zumindest der Verlauf der Ausbreitung dokumentiert werden. Der Bundesrat hat am Freitag (30.03.2012) darüber abgestimmt.

Fleisch und Milch unbedenklich


In NRW gebe es seit 1. Januar 2012 die Aufforderung, die Krankheit zu melden - allerdings auf freiwilliger Basis, erklärt Peter Schütz, Sprecher des Landesamts für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV). Zweimal wöchentlich wird die Liste der verbuchten Fälle nebst einer Übersichtskarte auf der Homepage des LANUV aktualisiert. "Dennoch gehen wir von einer Dunkelziffer aus, ob mit oder ohne Meldepflicht", sagt Schütz. Mancher Tierzüchter und -halter traue sich aus Furcht vor einem wirtschaftlichen Schaden nicht, die Erkrankung innerhalb seiner Herde zu melden. Dabei könnten Betroffene unbesorgt sein, meint Schütz, denn: "Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar." Fleisch oder Milch von infizierten Tieren könnten vom Menschen bedenkenlos verzehrt werden.

Schmallenberg-Virus melde-, aber nicht anzeigepflichtig

Auf finanzielle Entschädigungen können betroffene Tierhalter vorerst nicht hoffen. Die gebe es nur, sagt Wilhelm Deitermann, Sprecher des NRW-Umweltministeriums, bei anzeigepflichtigen Tierseuchen. In solchen Fällen wird der gesamte Tierbestand getötet und eine Sperrzone von drei Kilometern rund um den betroffenen Betrieb angeordnet. Das Schmallenberg-Virus gelte dagegen lediglich als meldepflichtige Krankheit. Schließlich würden, sagt der Sprecher, bei diesem Virus "nur" die neugeborenen Tiere sterben, während die betroffenen Muttertiere sich von der Krankheit vollständig erholen und irgendwann wieder gesund sind, "vergleichbar mit einer Grippe". Die nächsten Nachkommen kämen dann in der Regel gesund zur Welt, vermutlich sei das Muttertier schließlich sogar immun gegen das Virus. Um die Schafhalter dennoch zu entlasten, sei zumindest die regelmäßige Einzahlung in die Tierseuchenkasse, zu der jeder Schafhalter in NRW verpflichtet ist, für 2012 vorerst ausgesetzt.

"Unternehmerisches Risiko"

Doch der Schafzuchtverband NRW fordert mehr Unterstützung. "Auch wenn die rechtliche Lage keine formelle Entschädigung zulässt", sagt Geschäftsführer Brüggemann, "müssen wir trotzdem Auswege finden". Der Verband schlägt vor, den betroffenen Schafhaltern sogenannte De-minimis-Beihilfen zu gewähren, bei denen in einem Zeitraum von drei Jahren bis zu 7.500 Euro gezahlt werden können. Nach Auffassung des Schafzuchtverbands muss man damit rechnen, dass, bedingt durch den Klimawandel, in Zukunft vermehrt Erreger auftreten, die in Europa bisher nicht bekannt waren. Mittelfristig sei daher die Einrichtung eines speziellen Fonds angebracht, der unter die Verwaltung der Tierseuchenkasse gestellt werden könnte. "Wer soll diesen Fonds füllen?", gibt Ministeriumssprecher Deitermann zu bedenken. Bei zukünftigen Krankheitsausbrüchen müsse nicht nur über staatliche, sondern auch über privatwirtschaftliche Lösungen nachgedacht werden, meint der Sprecher. "Denn schließlich tragen auch Schafhalter, so hart das klingt, ein gewisses unternehmerisches Risiko."


Stand: 30.03.2012, 13.40 Uhr

Quelle: http://www1.wdr.de/themen/panorama/schmallenberg156.html


hierzu eine persönliche Anmerkung aus Sicht der Schäferei Humpert:

 

wir tragen immer eine Menge  unternehmerisches und staatsverwaltendes Risiko, und die Folgen allen gesellschaftlichen und bürokratischen Unsinns, selbst dann, wenn es ein paar peanuts als Entschädigung gibt (man denke nur an die BT, wo wir über die hohen Folgebeiträge ein Vielfaches unserer "Entschädigungen" zurückgezahlt haben (da wären wir mit einer privatwirtschaftlichen Lösung durchaus besser gefahren - die müsste dann aber auch bedeuten, dass wir nicht mehr zu Zwangsbeiträgen in Kassen verpflichtet werden, die sich im Zweifel ohnehin nicht für uns zuständig fühlen...) - wer muss denn elektronisch kennzeichnen? Wer wird entschädigt, um hinterher draufzuzahlen und neuen Verwaltungskram aufgebürdet zu bekommen? Wer ist der Willkür der Kontrolleure am ehesten ausgesetzt, weil er am kreativsten bearbeiten muss, was unsere Landschaftsplaner seit Jahren haben vergammeln lassen? Bei den Gebieten, die Schäfer bearbeiten, gibt es noch immer keine rechtlich klaren Abgrenzungen - dies geht im Zweifel grundsätzlich zu Lasten des Schäfers, der dann mal eben sanktioniert und zu horrenden Rückzahlungen verpflichtet seinen Betrieb verliert, weil seine jahrzehntelang genutzte Futterfläche plötzlich kein Grünland mehr ist. Dies sind nur Beispiele, die durchaus illustrieren können, wer hier ein hohes unternehmerisches Risiko trägt..


 
 
AHO Redaktion Grosstiere
2. April 2012

Kein Hinweis auf Schmallenberg-Virus beim Menschen

(idw) – Um zu klären, ob das Schmallenberg-Virus nicht nur bestimmte Paarhufer, sondern auch Menschen infiziert, hat das Robert Koch-Institut entsprechende Labortests entwickelt und eine Studie bei Schäfern durchgeführt. „Die Ergebnisse der RKI-Studie zeigen, dass das neue Virus bei Menschen mit viel Erregerkontakt nicht zu einer Infektion geführt hat“, sagt Reinhard Burger, Präsident des Robert Koch-Instituts. Das Robert Koch-Institut ist das nationale Public-Health-Institut Deutschlands, mit Public Health wird die Gesundheit der Bevölkerung bezeichnet. „Im Hinblick auf das Erkennen neuer gesundheitlicher Risiken nimmt das RKI eine zentrale „Antennenfunktion“ im Sinne eines Frühwarnsystems wahr“, unterstreicht Burger.

Das Schmallenberg-Virus haben Wissenschaftler des Friedrich-Loeffler- Instituts / Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit seit November 2011 bei Rindern, Schafen und Ziegen nachgewiesen und vorläufig nach dem Herkunftsort der ersten Proben benannt. Das Schmallenberg-Virus (das zur Gruppe der Orthobunyaviren gehört) wird durch bestimmte Mücken übertragen.
Seither ist die Zahl der betroffenen Betriebe nach Angaben des Friedrich- Loeffler-Instituts auf über 1000 gestiegen, mehr als 800 davon sind Schafhaltungen. Die Infektion der Tiere in einem bestimmten Stadium der Trächtigkeit kann zu schweren Missbildungen bei Feten führen. Es gab bislang keinen Anhalt, dass Infektionen oder gar Erkrankungen des Menschen durch das Schmallenberg-Virus auftreten könnten. Auch die „nächsten Verwandten“ des Virus (drei Vertreter der Simbu-Serogruppe) können Menschen nicht infizieren. Aber das Schmallenberg-Virus hat neue genetische und tierbezogene klinisch-epidemiologische Eigenschaften. Entferntere Verwandte des Schmallenberg-Virus (darunter auch zwei Vertreter der Simbu-Serogruppe) können auch beim Menschen Erkrankungen verursachen.

Das Robert Koch-Institut führte daher als Vorsichtsmaßnahme die Studie bei Schäfern durch, da diese am meisten Kontakt mit dem neuen Erreger haben.
Am 29.02.2012 befragten die RKI-Wissenschaftler in Nordrhein-Westfalen am Rande einer Informationsveranstaltung 60 Schafhalter und einen Rinderhalter und entnahmen ihnen Blut für die Laboruntersuchung.

Die Befragungen ergaben keine Verdachtsmomente, dass im Zusammenhang mit Kontakt zu infizierten Tieren auffällige Erkrankungssymptome aufgetreten wären. Bei den Blutuntersuchungen fanden die RKI-Forscher keine Antikörper gegen das Schmallenberg-Virus im Blut. Solche Antikörper wären ein Beleg für eine Infektion mit dem Virus gewesen. Bei einigen Tierhaltern mit unspezifischen Symptomen, wie Fieber oder Kopfschmerzen, war auch ein sogenannter PCR-Test negativ, mit dem man Viren direkt nachweisen kann.

In der Studie ist eine vergleichsweise hohe Zahl von Menschen mit intensivem Kontakt zu dem Erreger untersucht worden. Sehr seltene Infektionsereignisse können aber mit einer solchen Studie nicht erfasst werden. Auf der Basis der Studienergebnisse und der genetischen Eigenschaften des neuen Virus kann das Risiko von Infektionen beim Menschen als äußerst gering eingeschätzt werden.

(c) Copyright Dr. M. Stein, Am Kiebitzberg 10, 27404 Gyhum
WWW:
http://www.animal-health-online.de
E-Mail: manfred.stein@t-online.de
Impressum / AGB

 

 

Aus der FAZ anlässlich des Umweltfestivals in Berlin:



 

 

Wir gratulieren Pascal Küthe zu einem tollen zweiten Platz beim Wettbewerb "Starke Westfalen"

Francis Pentrup aus Ascheberg zum Sieg

und Mareike Ehlert aus Dörentrup-Bega zum dritten Platz

Diese Kampagne des Westfälischen Wochenblattes  kann auch weiterhin eine gute Werbung und ein enormer Imagegewinn für die gesamte Schafhaltung sein, eine Möglichkeit, der Schafhaltung, die sonst innerhalb der Landwirtschaft nur ein Schattendasein fristet, einmal vor einer großen Öffentlichkeit ein Gesicht zu geben und auf die enormen gesellschaftlichen Leistungen aller Schäfer aufmerksam zu machen.

Hier die weiteren Infos:

www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-siegen-kreuztal-netphen-hilchenbach-und-freudenberg/schaefer-aus-siegen-will-titel-starker-westfale-holen-id7430766.html

www.facebook.com/SchafhaltungKuthe

Pascal Küthe

„Ich bin ein Starker Westfale, weil ich innovativ bin, ohne meine Wurzeln zu vergessen“, beschreibt Pascal Küthe seine Stärke. Der 30-jährige Schäfer ist der Sieger im Regierungsbezirk Arnsberg. 2009 hat der Agraringenieur den Einstieg in den kleinen Nebenerwerbsbetrieb seiner Eltern gewagt und kräftig investiert, um den Hof zukunftsfähig zu machen. Seine Vision: Qualitativ hochwertige Produkte vom Schaf in Bio-Qualität.

Pascal Küthe hat für seinen Betrieb mehrere Standbeine entwickelt: 350 Mutterschafe und 20 Ziegen beweiden einen ehemaligen Truppenübungsplatz. Dadurch werden wertvolle Heideflächen, Magerrasen und Orchideenweiden erhalten. Zusätzlich hält der Schäfer 70 Milchschafe, deren Milch er im nächsten Jahr selbst verkäsen und im Hofladen vermarkten will.