im Schneckentempo und in alle Richtungen unterwegs

Seit langem versuchte der Bundesrat, eine Weidetierprämie für Schafe und Ziegen in die Umsetzung zu bringen. Deutschland war eines der wenigen Länder in der EU, das sich immer wieder gegen eine solche entschieden hat, obschon dies die einzige Option sein dürfte, diese für die Biodiversität unersetzliche Arbeit auf Dauer zu gewährleisten.
Nun sieht es so aus, als gäbe es diese Weidetierprämie ab dem Geltungszeitraum der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP 2023-2027. Aus dem bislang nicht kalkulierbaren Bereich der Direktzahlungen sollen Mutterkühe 60,-€ pro Kopf erhalten, Schafe und Ziegen ca.30,- Schon das "Circa" macht stutzig, sollen doch beide Gruppen je ein Prozent der Direktzahlungen erhalten. Bis dato gibt es weder klare Modalitäten über den Zugang zur Förderung noch eine Sicherheit, ob die geplanten 30,-€ tatsächlich eingehalten werden. Vielleicht rührt daher das kleine Wörtchen, das bestehende Unsicherheit schürt. Was, wenn es nur zwanzig werden? Dann ist der Verwaltungsaufwand unverhältnismäßig hoch, beim Tierhalter kommt wieder zu wenig an. Es wird sich wohl an der Stichtagsmeldung im Januar orientiert werden, wobei die Bestandsregister dann sicher überprüft werden bis zum Abwinken. Der Haltungszeitraum liegt im Sommer, allerdings wird da prämienanspruchsberechtigt nur gehalten, wer auch im Januar da und neun Monate alt und weiblich war.
Gleichwohl wird nun schon viel an Vorschlägen und Forderungen seitens der Schafhalter abgeblockt, mit dem Hinweis "Ihr bekommt doch Weidetierprämie". Noch    bekommen wir gar nichts. Und wenn sie kommt, die "WTP", dann gleicht sie nicht einmal das aus, was an Mindereinnahmen durch die aktuelle Reform auf die Weidetierhalter zukommt. Ein Plus wird dadurch nicht erreicht, im besten Fall ein großes Minus auf den vorherigen Stand eines kleineren Minus ausgeglichen. Gut, wenn es wenigstens das wird. Natürlich.
Nur bedarf es laut unabhängiger Berechnungen pro Schaf zwischen 70 und 100 €, um endlich einmal eine schwarze Null zu erreichen. Welche Elemente aus den bisherigen Landes- und Bundesprogrammen beibehalten werden, erfahren wir allmählich, wenn  auch noch nicht im Detail. Einige Länder bauen extra Programme für ihre Schafhaltung. NRW leider nicht. Insgesamt wird für das beweidete Grünland (also CO2Senke und Insektenstärkung) viel zu wenig getan. Was wo für wen greift, bleibt bislang unklar, was genau kombinierbar ist, ebenso.
 Flächendeckend und zukunftssichernd ist erfahrungsgemäß das Wenigste . Eine verstärkte Bindung an Umweltleistungen und somit die naturschutzfachliche Bewertung von Maßnahmen, groß angekündigt,  wird stückweise reduziert. Gerade für die extensive Weidetierhaltung wäre es wichtig, die Leistungen für Klima- und Artenschutz nicht nach landwirtschaftlichen, sondern nach naturschutzfachlichen Kriterien zu kontrollieren. Das wird sehr wahrscheinlich nicht eintreten. Dafür wird die Kontrolle aus der Luft erfolgen. Und dann darf man mit Fotos von unten fast analog beweisen, dass das Drohnenbild zwar super digital ist, aber die Wirklichkeit nicht abbildet...?

Saubere Argumente und Hintergrundwissen zum Thema senden wir in vielen Bundesländern an die Fraktionen. Sprechen mit Ministerien und vielen Verbänden und Organisationen. Vieles geht an die Presse, Es wird noch reichlich Aufklärungsarbeit nötig sein, um das, was wir seit Jahren argumentieren und mit unserer täglichen Arbeit unter Beweis stellen, auch nur ansatzweise in das Bewusstsein der Entscheider zu bringen- und von dort in eine Umsetzung.

Vielfältige Texte dazu finden sich auf der Schafzucht-Internetseite mit einem Klick auf das blaue EU-Symbol oder unter: www.schafzucht-online.de/themen/agrarpolitik


Während in Brüssel die Trilogverhandlungen laufen, versucht Deutschland schon einmal, Entscheidungen dort vorauszuahnen und in Gesetze und Verordnungen zu bringen. Zu groß die Gefahr, dass sonst vor der Sommerpause nicht genug Einigung erzielt wird und nach der Bundstagswahl möglicherweise keine Regierung die Entscheidungen bis Januar 2022 vorlegt. Das hätte zur Folge, dass es ab 2023 keine Agrargelder mehr gäbe.

Die aktuellen Beschlüsse aus dem Kabinett müssen noch durch Bundesrat und Bundestag. Für die Schafhaltung bedeuten sie keine wesentliche Verbesserung- auch nicht durch die lang ersehnte Weidetierprämie, deren Höhe nicht ausreicht, um ein Plus zu erzielen. Aber zumindest scheint bis jetzt die erwartete Verschlechterung auch nicht einzutreten. Warten wir ab, was passiert, wenn es wirkliche Beschlüsse gibt.

Pressedienst - Nr. 061/21   13. April 2021   
Landwirtschaft/Umweltschutz

Schulze: Umweltleistungen der Landwirtschaft werden endlich stärker honoriert

Bundeskabinett bringt Gesetze zur Umsetzung der EU-Agrarförderung in Deutschland auf den Weg

Das Bundeskabinett hat heute weitgehende Änderungen bei der Verteilung der EU-Agrarfördermittel für die nächsten Jahre beschlossen. Das Bundesumweltministerium hatte sich in der Abstimmung mit dem federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium intensiv in die Gestaltung der Umwelt-Architektur der Gesetze eingebracht. Dabei wurden wichtige Fortschritte für den Umweltschutz erreicht: So wird ab 2022 ein größerer und stetig wachsender Anteil der Mittel für die Förderung des Ökolandbaus, für Agrarumweltschutzmaßnahmen und das Tierwohl reserviert. Zudem wird ab 2023 jährlich mehr als eine Milliarde Euro – ein Viertel der Direktzahlungen - eingesetzt, um Landwirtinnen und Landwirte für Leistungen zu honorieren, die sie für den Umweltschutz erbringen.

Bundesumweltministerin Schulze: „Die Zeiten, in denen Steuermittel für die Landwirtschaft weitgehend ökologisch blind als Flächenprämien verteilt wurden, gehen dem Ende zu. Mit den heutigen Beschlüssen sind uns wichtige Fortschritte gelungen, für die wir im Bundesumweltministerium lange gekämpft haben. Mit diesen Änderungen beginnt ein Systemwechsel, den unsere Umwelt dringend braucht, der aber auch der Landwirtschaft in Deutschland eine sicherere Zukunft geben kann. Die konkreten Leistungen der Landwirtschaft für Umweltschutz, Klima und Artenviefalt werden künftig viel stärker honoriert als bisher. In der Ressortabstimmung sind hier noch wichtige Verbesserungen gelungen: So sollen Landwirtinnen und Landwirte künftig mehr Geld erhalten, wenn sie auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel verzichten. Auch wer zum Beispiel die Natur auf Wiesen und Weiden schützt, vielfältige Fruchtfolgen anbaut oder in Naturschutzgebieten umweltschonend wirtschaftet, kann künftig dafür honoriert werden. Es bleibt noch viel zu tun für den Umweltschutz in der Agrarlandschaft, aber mit dieser Reform ist ein guter Einstieg gelungen. Meine Hoffnung ist, dass wir uns gemeinsam auf diesen Weg machen. Denn Umweltschutz und Landwirtschaft brauchen einander, um erfolgreich zu sein. “

Insgesamt werden in Deutschland derzeit jährlich rund 6 Mrd. Euro EU-Agrarfördermittel verteilt. Bislang wurde der größte Teil davon (78 Prozent) als Flächenprämie ausgeschüttet, also weitgehend unabhängig von den Folgen für Umwelt und Landschaft. Ab 2022 wird dieser flächenbezogene Anteil nun schrittweise durch neue Ansätze ersetzt und sinkt bis zum Jahr 2026 zunächst auf 51 Prozent.

Zentrales neues Instrument sind die Öko-Regelungen, über die 25 Prozent der Direktzahlungen ab 2023 eingesetzt werden. Das entspricht mehr als 1 Mrd. Euro pro Jahr. Dabei können Landwirtinnen und Landwirte aus einem Katalog von Umweltschutzmaßnahmen auswählen. Dazu zählt zum Beispiel ein Schutzgebietsbonus für ökologische Leistungen in Natura-2000-Gebieten. Weitere Ökoregelungen belohnen vielfältige Acker-Fruchtfolgen, blütenreiche Wiesen und Weiden oder den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Die Details dieser Regelungen sollen von Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium im Einvernehmen per Verordnung ausgearbeitet werden.

Deutlich mehr Geld gibt es auch für die Förderung des Ökolandbaus und die Finanzierung von Agrarumweltmaßnahmen und mehr Tierwohl über die sogenannte zweite Säule. Bislang werden 6 Prozent der Direktzahlungsmittel in die zweite Säule umgeschichtet – das sind rund 300 Mio Euro Mio. Euro. Ab 2022 werden dies 8 Prozent sein, also rund 95 Mio. Euro zusätzlich. Damit geht das Bundeskabinett noch über die in der Agrarministerkonferenz der Bundesländer gefundene Einigung hinaus. Ab 2023 greift dann ein schrittweiser jährlicher Aufwuchs von 10 Prozent im Jahr 2023 bis hin zu 15 Prozent im Jahr 2026, auf den sich bereits die Agrarministerkonferenz verständigt hatte.

Wichtige Verbesserungen gibt es auch für Schäfer und andere Weidetierhalter, deren Leistungen für den Naturschutz unverzichtbar sind. Weidetierhalter besitzen oft keine oder nur sehr wenig Flächen und erhalten daher auch kaum Flächenprämien. Künftig soll es Prämien für bestimmte Weidetiere geben, so dass zum Beispiel die ökologisch wertvolle Schafhaltung endlich besser honoriert wird.   

Als Grundbedingung („Konditionalität“) für alle Zahlungen gelten künftig erweiterte Anforderungen: So müssen drei Prozent der Ackerflächen für Brachen oder Gehölzstreifen zur Verfügung gestellt werden. Dauergrünland muss erhalten werden und darf in Natura-2000-, Feucht- und Moorgebieten nicht umgewandelt oder gepflügt werden,

Wie gut die neuen Instrumente für den Umweltschutz wirken, soll schon 2024 vom Bundeskabinett evaluiert werden. Es besteht damit die Möglichkeit, noch während der nächsten Förderperiode weitere Reformschritte in der Agrarförderung vorzunehmen.

Das Gesetzespaket wird nun von Bundestag und Bundesrat beraten. Anschließend muss Deutschland noch in diesem Jahr seinen Umsetzungsplan der EU-Kommission zur Genehmigung vorlegen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmu.de/DL2692

Frühlingsblüher mit Besucher

Hierzu interessant die Stellungnahme des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL)

https://www.dvl.org/themen/landschaftspflege


Bei allen Bekenntnissen zur Schafhaltung und bei der dann nicht folgenden Umsetzung kommt immer wieder ein Spruch zum Tragen:

Wer etwas will, findet Wege.
Wer etwas nicht will, findet Gründe

Hier die Theorie bzw. einige Beispiele daraus: 

gerade wurde die Tierschutzhundehaltungsverordnung verabschiedet. Sie soll das Leben der vielen falsch gehaltenen und unterforderten Hunde verbessern. Arbeitende Hunde wird es so auf Zukunft immer weniger geben, sei es die Ausbildung, die offenbar nur noch im Werfen von Wattebausch und Leckerli bestehen darf, sei es die Vorgabe zur Bespaßung von Tieren, die nicht von uns bespaßt werden möchten- mit einem Welpen muss sich täglich vier Stunden beschäftigt werden. Beim Herdenshcutzhund, der eben nicht auf Menschen sozialisiert werden soll, sondern bei guter Bindung und Versorgung an diesen Teil einer Herde werden, absolut kontraproduktiv.
Sollte jemand also außerdem etwas arbeiten müssen und womöglich auch noch schlafen wollen, muss die Anzahl im Wurf drastisch reduziert werden. Ein ohne Personal arbeitender Schäfer mit positiv gerechneter Arbeitszeit von acht Stunden zuzüglich vier Stunden Schlaf darf dann im Wurf Herdenschutzhunde nur noch drei Welpen haben...wie kommt man da hin? Tierschutzgerecht?

die kurzgefasste Bitte der VDL an die Umweltministerkonferenz im Mai 2020, sich doch bitte mit den Fragen der vergangenen Jahre zu befassen und sie doch einfach endlich zu beantworten- wurde nicht beantwortet. Stattdessen haben wir einen Leitfaden zur einheitlichen Regelung der Entnahme von Wölfen, der sehr lang, sehr juristisch und wenig praxisbezogen ist. Tenor des Ganzen bleibt übrigens, dass die Länder individuell entscheiden. Eben nicht einheitlich.

Bedeutung der Wanderschäferei- super Werbeformat. Steht alles an Argumenten drin, könnte also als bekannt vorausgesetzt werden...
https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/127/1912778.pd

Erhaltungsversuch über ein Bundesprogramm Wolf, das flächenarme Betriebe unterstützen soll. mit 1,05 mio für echte Maßnahmen ein Tropfen auf den heißen Stein, aber immerhin ein Tropfen.
Auf Betreiben der VDL verlängert und erweitert, weil anfangs noch weniger Betriebe in die Parameter passten- und es nicht heißen sollte: die Schäfer brauchen ja gar kein Geld, haben gar nichts beantragt...
https://www.ble.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/190916_BuP.


 

Landwirte setzen sich für Artenvielfalt ein

 
Wie der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) mitteilt, werde die Erhaltung der Lebensräume von Tier- und Pflanzenarten bis heute in besonderer Weise über die Ausweisung von Schutzgebieten umgesetzt.
Aber auch auf dem bewirtschafteten Acker werden die Arten der Offenlandschaft geschützt, zum Beispiel durch kooperative Naturschutzmaßnahmen nach dem Prinzip „Naturschutz durch Nutzung“, produktionsintegrierte Kompensation und vieles mehr. Zudem beteiligen sich zahlreiche Landwirte an Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen.
Im weltweiten Vergleich zu anderen dicht besiedelten Ländern ist nach RLV-Angaben in Deutschland ein vergleichsweise hoher Anteil der Landesfläche unter Schutz gestellt. So würden etwa ein Drittel der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Deutschland oder 5,6 Mio. ha über Agrarumweltmaßnahmen gefördert. Neben der Förderung des ökologischen Landbaus sei hierbei der Erhalt von Grünland und vielfältigen Fruchtfolgen von zentraler Bedeutung. Der Erhalt der regional angepassten Sorten- und Rassenvielfalt von Kulturpflanzen und Nutztieren werde ebenfalls gefördert.
Der Flächenanteil von Naturschutzgebieten in Nordrhein-Westfalen ist zwischen 1980 und 2013 von 0,5 % auf 8 % gestiegen. Wie der RLV nach Berechnungen des statistischen Landesamt dazu mitteilt, umfassten die insgesamt 3.181 Naturschutzgebiete im Jahr 2013 eine Gesamtfläche von 272.779 ha (1980: 247 Naturschutzgebiete mit 16.604 ha).

Das Land Nordrhein-Westfalen förderte im Jahr 2013 nach Angaben des Verbandes etwa 225.000 ha im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen und dem ökologischen Landbau. Dies entspricht einem Anteil von rund 15 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Dabei beteiligten sich rund 12.000 Betriebe und damit 30 % aller Betriebe an der Durchführung dieser Maßnahmen. Die Zahlen zeigten, dass zahlreiche Landwirtinnen und Landwirte bereit sind, besonders nachhaltige und umweltverträgliche Produktionsverfahren anzuwenden, wertvolle Biotope zu pflegen und damit zusätzliche ökologische Leistungen für die Gesellschaft zu erbringen, so der RLV. (rlv)
 
Im Oktober 2021 steht in der "top agrar" die erstaunliche Eerkenntnis, dass Beweidung besser ist als Mulchen -
 
und im Dezember verklagt die EU Deutschland wegen mangelhafter Ausweisung und Pflege u.a.von natura-2000-Gebieten im Bereich Wiese und Weide. Weihnachten kommt auch immer so plötzlich und unerwartet...
 
wieso denkt eigentlich nicht ab und an jemand entscheidendes über das nach, was auf der Hand liegt und von jenen, die damit täglich umgehen, bei Nachfrage umgehend belegt würde, wollte es jemand wissen...
 
Nun gibt es eine neue (Ampel-)Regierung und einen neuen Koalitionsvertrag. Wir bleiben gespannt.
 

"jede dunkle Wolke hat einen hellen Rand" - eine klare Aufforderung

Die Dürre bringt die Weidetierhaltung in extreme Schwiergkeiten. Die Freigabe von ökologischen Vorrangflächen (nur Brachen), auf denen auch nichts wächst, bringt gar nichts. Die übrigen ÖVF dürfen nur gemäht werden. Der Schafzuchtverband NRW hat dem Ministerium Folgendes geschrieben:

Gerade die viehhaltenden Betriebe ohne eigene ackerbauliche Reserven- zumeist Schafe und Ziegen haltende Betriebe- haben aktuell mit Futternot zu kämpfen. Das Antasten der geringen eingebrachten Wintervorräte ist angesichts ausgebliebener weiterer Schnitte existenzgefährdend. Gleiches gilt angesichts der ohnehin angespannten Einkommenslage von Schäfereibetrieben und der zu erwartenden hohen Preise für den Zukauf von Futtermitteln. Die bisher gewährte Beweidungsfreigabe von Bracheflächen schafft in vielen Gebieten aufgrund anhaltender Trockenheit kaum Abhilfe, da auch auf diesen Flächen der Aufwuchs gering bis kaum vorhanden ist. Uferrandflächen sind nur für eine Mahd, nicht jedoch für eine Beweidung freigegeben. Da auch der Aufwuchs auf Uferrandflächen zumeist gering ist, schafft eine Mahd für die Futterkonservierung kaum Abhilfe. Nach Ansicht des Schafzuchtverbandes Nordrhein-Westfalen stellt allenfalls eine Beweidung eine sinnvolle Nutzung dar. Zumindest in Blüh-, vor allem aber Uferrandstreifen gibt es derzeit noch Pflanzen mit einem gewissen Futterwert. Schafe und Ziegen mit ihrem schonenden Tritt und Verbiss richten hier keinen Schaden an, man könnte aber mit einer Freigabe zur
Beweidung aktiv weiterhelfen und die Futterknappheit etwas entschärfen. Auch die Freigabe für ein Abhüten der Flächen ohne Pferch würde die Situation entspannen. Der Schafzuchtverband NRW bittet darum, hier zeitnah Abhilfe zu schaffen.

Die Antwort
ist ein guter Schritt in die richtige Richtung und hilft vielleicht dem ein oder anderen ein paar Tage weiter. Immerhin regnet es seit Ende August gelegentlich auf staubige Böden und herausgerissene, verdorrte Graswurzeln.

Die Überlegung, auf den Brachflächen nun Zwischenfrüchte zum Verfüttern anzubauen, ist nett, zeugt aber nicht von pflanzenbaulichen Kenntnissen. Ohne Wasser wird das teure zugelassene Saatgut gar nicht erst keimen, schon gar nicht mähreif werden in der ministeriell angedachten Zeit.
Wer gerade versucht, einen zweiten Schnitt einzubringen, verfährt fast überall reichlich Diesel auf großer Fläche für minimalen Ertrag. Stroh ist gebunkert und steht nicht zur Verfügung.
Futtermittelbörsen hören sich gut an, doch wo nichts gewachsen ist, ist auch üer Börse schlecht etwas zu vermarkten.
viele Greening-Flächen, vorzugsweise mit Ampfer bestanden, werden gemäht, statt sie dem Nachbarn zur Beweidung anzubieten. Kärglicher Aufwuchs wird schin mal gegüllt oder mit Mist gestreut- "da wächst dies Jahr eh nichts mehr".
Wer kann, verkauft vorzeitig Tiere- wer davon profitieren will, drückt die Preise.

In diese Situation hinein kommt eine Aussage, die unsere Wertigkeit klarstellt:

Agrarministerin Klöckner hat sich unterdessen gegen Kritik an unzureichenden Hilfen gewehrt. Landwirte in Not bekämen Unterstützung durch Liquiditätsprogramme etwa der Landwirtschaftlichen Rentenbank, es gebe Steuerstundungen und Hilfe bei der Futtermittelbeschaffung. "Wer jetzt schon Liquiditätsprobleme hat, im August, der hat sie nicht nur wegen der Trockenheit, um es deutlich zu sagen", meinte sie. Selbst wenn es eine gute Ernte wäre, "hätte man das alles noch nicht auf dem Konto".
Zitat aus: https://www.augsburger-allgemeine.de/wirt…/Bund-unter-Druck-

Liebe Frau Klöckner- nicht jeder, der nicht genug verdient, ist zu blöd zum Umgang mit seinen Ressourcen oder mit Geld. Wer in einem unausgewogenen System in Abhängigkeiten gezwungen wird, kann sich nicht unternehmerisch frei entscheiden. Das gilt nicht nur für Landwirtschaft, das gilt nicht nur extrem schmerzlich für die Schäferei.
Solche Worte zeigen sehr wohl die Achtung (oder Nichtachtung) vor denen, über die man spricht. Zeigen auch den Kenntnisstand über Zahlungsmodalitäten im Fachbereich.
Im Umkehrschluss zum Eingangssatz stelle ich immer wieder fest: nicht jeder, der viel Geld verdient, ist automatisch klug oder passt zu seinem Ressort

Veilchen, nicht aufs Auge


...
kurz vor der Bundestagswahl erreicht uns dies Konzept der  fünf grünen Agrarminister - und es geht darum auch um Schafe - ein an sich begrüßenswertes Novum. Hoffen wir, dass es gute und wirksame Folgen hat


Agrarpolitik umwelt- und sozialgerechter gestalten!

Konzept der Agrarministerin und Agrarminister der Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zur nationalen Umsetzung der Beschlüsse zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2015
………

 7. Neue gekoppelte Zahlungen möglich - strategisch anwenden!

Die Beschlüsse zur GAP-Reform sehen unter bestimmten Bedingungen die Einführung neuer, an die Produktion gekoppelter Zahlungen vor. Hierfür können bis zu 8 % der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen eingesetzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, weitere 2 % für eine gekoppelte Eiweißpflanzenprämie zu verwenden.

Die Entkoppelung der Prämien von der Produktion hat sich in Deutschland grundsätzlich bewährt. In umweltsensiblen Gebieten (z.B. Berggebieten), in denen eine Beweidung zwingende Voraussetzung für deren Erhalt ist, haben sich jedoch die Tierzahlen teilweise deutlich verringert.
Negativ betroffen von der Entkoppelung der Prämien sind insbesondere
flächenarme Betriebe mit Hütetierhaltung von Schafen und Ziegen, die für die Landschaftspflege unverzichtbar sind. Die Möglichkeit zur Gewährung neuer gekoppelter Zahlungen (GV-Prämien oder flächenbezogene Prämien) soll einen Beitrag leisten, um die Tierzahlen im erforderlichen Umfang zu stabilisieren. 

………………

Wegen ihrer schwierigen Standort- und Bewirtschaftungsbedingungen sind aber auch weitere Gebiete davon bedroht, von der bäuerlichen, flächendeckenden Landbewirtschaftung aufgegeben zu werden: dies sind beispielsweise die Weinbausteil- und –steilstlagen sowie die Dauergrünlandflächen insbesondere auf den Mittelgebirgsstandorten, die durch die bäuerlichen Milchvieh- und Mutterkuhhalter in artenreicher Nutzung gehalten werden. Für diese wertvollen Gebietskulissen wollen wir ein zukunftsorientiertes, nachhaltiges „Bild der Landwirtschaft“ schaffen. Dieses Zukunftskonzept ist auf ressourceneffiziente sowie umwelt- und tiergerechte Landbewirtschaftung ausgerichtet.

Dazu wollen wir das Instrumentarium der gekoppelten Prämien einsetzen und die Milchvieh-und Mutterkuhhaltung ebenso einbeziehen wie die Schafhaltung.


 

(Anmerkung vom 07.12.2021- es hat sich nichts verbessert)

PM vom 05.07 2018 Franktion der Grünen NRW

Wirtschaftliche Bedingungen für Weidetierhaltungen müssen verbessert werden

Sigrid Beer vor Ort

 

Ortrun Humpert, Schäferin aus Marienmünster und Vorsitzende des Schafzuchtverbandes NRW und Sigrid Beer, GRÜNE Landtagsabgeordnete aus dem Hochstift waren sich sofort einig: Nicht vorrangig der Wolf bedroht die Existenzgrundlage der Schäfereien, sondern vor allem die ökonomischen Strukturen, die durch verfehlte Agrarpolitik entstanden sind.

 

Weidetierhalter fordern schon seit Jahren eine Weidetierprämie, um auch ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung gerecht zu werden und damit weiterhin ihre Leistungen für  die Artenvielfalt erbringen zu können. Genau dieser Vorschlag wurde jetzt vom Bundestag abgelehnt.

 

Der Verkauf von Fleisch und Wolle bietet Schafshaltern schon lange kein auskömmliches Einkommen mehr. Dadurch nimmt die Zahl der Schäfereien seit langem kontinuierlich ab.

 

„Das ist eine fatale Entwicklung,“ stellt Ortrun Humpert fest. „Schafe sind allerbeste Naturschützer: Sie halten die Landschaft offen. So können bedrohte Pflanzenarten wie zum Beispiel die heimischen Orchideen überleben. Eigentlich müssten unsere Schafe dafür ein Gehalt bekommen.“

 

Tun sie aber nicht, im Gegenteil sehen sich Schäfereien für ihre Produkte einem harten Konkurrenzkampf ausgesetzt. Die Betriebe können weder Wolle noch Lammfleisch zu Marktpreisen verkaufen. Ohne Gelder aus dem Vertragsnaturschutz und anderen Programmen gäbe es praktisch keine Betriebe mehr. Viele Betriebe können daran aber gar nicht teilnehmen. Es bräuchte eine Förderung in der Breite, die alle erreicht.

 

Sigrid Beer erläuterte den Vorschlag der GRÜNEN, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für die Förderung der extensiven Weidetierhaltung zu nutzen: „Am besten mit der Einführung einer Weidetierprämie. So kann ohne große Bürokratie die EU nach dem Grundsatz „Öffentliches Geld nur noch für öffentliche Leistungen“ fördern.“

 

Dieser Weg ist nach Ansicht von Fachleuten ebenfalls geeignet, um die Verwertung und Vermarktung von Wolle und Fleisch aus der naturverträglichen Schafhaltung zu fördern und konkurrenzfähig zu machen.

 

Eine weitere Forderung richtet sich an das Land NRW. Die nicht unerheblichen Unterhaltskosten für die Herdenschutzhunde sollten finanziell unterstützt werden.

                          

  
Die Schäferei Humpert bildet erfolgreich geeignete Herdenschutzhunde für den Einsatz in Tierherden aus.

Hier müssten natürlich sämtliche Präventionsmöglichkeiten einbezogen werden


 


Der Bundestag hat eine Weidetierprämie abgelehnt:
https://www.agrarheute.com/wochenblatt/politik/praemie-fuer-weidetiere-abgelehnt-545624 

http://www.berufsschaefer.de/152/aktuelles

 


Das EU-Parlament hat eine Bestandsanalyse vorgelegt, aus der sich klare Handlungsempfehlungen ablesen ließen...
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A8-2018-0064+0+DOC+XML+V0//DE

Was auch immer jetzt passiert- das Thema ist angekommen. Teils überzeugt, teils widerwillig macht man sich auf die Suche nach Lösungen- da eine gekoppelte Prämie in Deutschland angeblich nicht mit dem Markt vereinbar ist und der Schafbereich ohne diese viel mehr Geld zur Verfügung hat.

Ob in Gänze verstanden oder einem gewissen Mainstream folgend, beschäftigt man sich mit einem Zukunftsszenario:
wenn nicht bald eine wirtschaftliche Anerkennung unserer
Leistungen in der Schäferei ankommt, werden diese Leistungen nicht mehr erbracht werden können. Es geht um mehr als "ein paar Schafe"

Dass das in der Breite verstanden wird, war nicht zu erwarten, allerdings ist die Abstimmung schon ernüchternd. https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=528 auch ungünstig mit dem Wolf verknüpft oder zumindest so wahrzunehmen.

Wir werden weitere Wege finden müssen, das sind wir ja gewohnt, um unsere Herden satt zu bekommen- was wir nicht dürfen, ist aufgeben

schwarze Skudden


 

 

was zuvor geschah:
http://www.berufsschaefer.de/152/aktuelles

In der Umweltministerkonferenz gab es einen einstimmigen Beschluss für eine Prüfung der Weidetierprämie.Natürlich hieß das nicht, dass die Bundesregierung noch bis zum 1.8.
ihre Meinung änderte und die Prämie auf den Weg brächte.
Der Bundestag hat eine Weidetierprämie abgelehnt:
https://www.agrarheute.com/wochenblatt/politik/praemie-fuer-weidetiere-abgelehnt-545624 


Das EU-Parlament hat eine Bestandsanalyse vorgelegt, aus der sich klare Handlungsempfehlungen ablesen ließen...
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A8-2018-0064+0+DOC+XML+V0//DE

Was auch immer jetzt passiert- das Thema ist angekommen. Teils überzeugt, teils widerwillig macht man sich auf die Suche nach Lösungen- da eine gekoppelte Prämie in Deutschland angeblich nicht mit dem Markt vereinbar ist und der Schafbereich ohne diese viel mehr Geld zur Verfügung hat.

Ob in Gänze verstanden oder einem gewissen Mainstream folgend, beschäftigt man sich mit einem Zukunftsszenario:
wenn nicht bald eine wirtschaftliche Anerkennung unserer
Leistungen in der Schäferei ankommt, werden diese Leistungen nicht mehr erbracht werden können. Es geht um mehr als "ein paar Schafe"

Dass das in der Breite verstanden wird, war nicht zu erwarten, allerdings ist die Abstimmung schon ernüchternd. https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=528 auch ungünstig mit dem Wolf verknüpft oder zumindest so wahrzunehmen.

Wir werden weitere Wege finden müssen, das sind wir ja gewohnt, um unsere Herden satt zu bekommen- was wir nicht dürfen, ist aufgeben

 

                   

was davor passierte, in Ansätzen  ab hier nachzulesen...

Am 12.04. wurde die Petition mit rund 120 000 Unterschriften vor zwölfLandtagen übergeben

http://www.berufsschaefer.de/news/98/7/152/petitionsuebergabe-schaefer-vor-12-landtagen%E2%80%AC

wer nicht nur unterschreiben möchte, kann Öffentlichkeit schaffen, mit einem ausdruckbaren Plakat an vielen Ecken (auch an solchen, wo Schafe nicht so oft zu sehen sind...damit zukünftig überhaupt noch Schafe zu sehen sind...):

https://filedrop.svries.de/index.php/s/F4J8JbUFGpa5EdH#pdfviewer

Hintergrund:

Schon oft angesprochen, drängt nun mal wieder die Zeit in Vorbereitung der neuen Förderperiode, die nicht aussieht, als gäbe es insgesamt große Geldeingänge für Schafhaltung:

die Weidetierprämie...

ein wenig dazu hier: https://www.schafzucht-online.de/

etwas mehr hier: https://www.schweizerbauer.ch/tiere/schafe-und-ziegen-p-23.html

noch mehr hier: http://www.berufsschaefer.de/news/76/7/152/demo-zur-weidetierpraemie-am-13-maerz


Dass die Schaf(- und auch Ziegen)haltung ohne bessere Einkommen kaum dauerhaft Zukunft hat, ist bekannt. Ob eine Weidetierprämie zu erreichen ist, wissen wir nicht. Aber zur Zeit wird viel über Förderung dieser Bereiche nachgedacht - Grund genug, uns deutlich in Erinnerung zu bringen. Deswegen haben wir am 13.03. in Berlin vor dem BMEL demonstriert, um zu zeigen, was wir mit kleinen Wiederkäuern leisten und was alle Teile der Gesellschaft verlieren, wenn wir nicht mehr draußen arbeiten.
Von elf bis zwei Uhr: friedlich, mit Schafglocken, Schaubildern und Plakaten - viele Verbände und Organisationen tragen den Ansatz mit. Es soll sogar Politiker geben, die unser Anliegen unterstützen. 

Ein Bericht zur Demo aus NRW-Sicht:

Am 13.03. starteten 31 Teilnehmer aus NRW zu nachtschlafender Zeit, um mit Kollegen aus ganz Deutschland vor dem BMEL in Berlin für eine Weidetierprämie zu demonstrieren. Viele Schafhalter konnten nicht mitfahren, wegen Lammzeit oder wegen eigener Grippe; etliche mussten noch kurzfristig absagen. Gut versorgt von Heinrich Wessendorf, der die Reisenden verpflegte, sicher gefahren und vom Schäfernachwuchs bis zum „Goldschäfer“ vielfältig vertreten, landeten alle auch wieder bei Nacht zuhause.

Schäfer Sven de Vries aus Baden-Württemberg hatte eine online-Petition gestartet, um die letzten Schäfereien zu retten. Aktuelle Zahlen sprechen von knapp 1000 Betrieben, 2012 nahm man noch 2000 an. Ungeachtet genauer Zahlen ist der Rückgang ersichtlich- und dramatisch nicht nur für den Beruf, sondern für das gesamte Umfeld, das Schafe (und Ziegen) bearbeiten. Die Petition hat mittlerweile 110000 Unterzeichner, am Tag der Demo waren es 86000.

Die haupterwerblichen Betriebe können in weiten Teilen von ihrer vielen Arbeit nicht leben; wenn sie gut am Markt sind, erzielen sie 50 % des Einkommens aus der Produktion von Lammfleisch, teilweise aber auch nur etwa 30 %. Der Rest setzt sich aus verschiedenen öffentlichen Zahlungen zusammen, die unzuverlässig und spät ankommen, keine Planungssicherheit oder Raum für Rücklagen zulassen. Nachfolger haben selbst bei gut aufgestellten Betrieben oft wenig Perspektive, und unter diesen Umständen überhaupt Nachfolger zu finden- NRW hat derzeit zwei Auszubildende zum Tierwirt Schafhaltung.

Hier setzt dann auch die Forderung nach einer Weidetierprämie aus der Ersten Säule ein, für alles was mäht.
Deutschland weigert sich (anders als 22 EU-Länder) hartnäckig, wieder eine gekoppelte Prämie einzuführen, da diese „der landwirtschaftlichen Marktsituation widerspräche“ (C. Schmidt, ehem. Landwirtschaftsminister).
Viele der durchaus erhöhten Beihilfen  aus der Zweiten Säule erreichen allerdings die Bewirtschafter nicht, da viele Programme nicht für sie greifen und flächengebundene Gelder an die Verpächter durchgereicht werden. Zudem werden durch die zweite Säule nur Kosten bzw. Mindererträge ausgeglichen. Die erhöhten Preise der Betriebsführung sorgen also dafür, dass trotz gestiegener Beihilfen die Gewinne weiter rückläufig sind bzw. gerad noch zur Aufrechterhaltung der Betriebe dienen. Insofern sind sich neben der EU-Kommission auch viele Akteure in Deutschland einig, dass im Bereich der Schafhaltung eine Weidetierprämie die sinnvollste Lösung sei.

Initiiert vom Bundesverband Berufsschäfer kamen denn trotz des ungünstigen Termins über 150 Schäfer aus allen Teilen Deutschlands zusammen. Die Landesschafzuchtverbände aus Bayern, Thüringen, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Brandenburg waren wie NRW offiziell mit im Boot, aus den übrigen Ländern kamen weitere Abordnungen. Ebenfalls mit im Boot waren AbL, WWF, BUND, IFAW und NABU. Die brandenburger Kollegen lieferten per Anhänger 40 Schafe aus dem Betrieb Kucznik, die gut vorbereitet mitten auf der Wilhelmstraße gepfercht wurden, um keinerlei Anlass für Kritik zu bieten (und anschließend aufgrund der Plane unter dem Stroh auch fast spurlos verschwunden waren).

Die Meinungsäußerungen auf der Bühne waren vielfältig, manchmal auch sehr laut moderiert durch den Knut Kucnik- während einzelne Schäfer die Situation der Betriebe von verschiedensten Seiten beleuchteten, die Umweltverbände die Leistungen der Schafe für die Natur und gesunde Nahrungsmittel nach vorn stellten und die agrarpolitischen Sprecher von Grünen und Linker sich klar zur Weidetierprämie positionierten, waren die Aussagen aus dem BMEL sehr herzlich, aber wenig aussagekräftig. Besonderen Unmut erregte die Äußerung des Berichterstatters der CDU/CSU im Agrarausschuss, Färber, man könne eine Ungerechtigkeit doch nicht mit weiteren ausgleichen (dies zielt dahin, um eine angemessene Weidetierprämie (im Gespräch 38,-) finanzieren zu können, die Hektarsätze für Flächenprämie zu verringern (rechnerisch zwischen zwei und vier €, je nach zukünftiger Entwicklung)), und dann kämen immer neue Forderungen aller Produzenten. Wobei diese ihr Einkommen eben über ihre Produkte generieren können und nicht über Pflege von Deichen oder Biotopen, die nicht angemessen bezahlt werden. Die Herren Neumann und Gerig aus dem BMEL sprachen auch vorzugsweise über das Lammfleisch- hier haben wir noch Erklärungsbedarf.
Viele Gespräche am Rande vertieften das Gesagte, und auch der VDL-Geschäftsführer nutzte die Gelegenheit zum Fachgespräch.

Mit viel Geläut von Schafglocken, friedlich und nicht unbedingt überzeugt, dass jetzt alles gut wird, aber auch nicht ohne Zuversicht- und einheitlich, egal, vor welchem Hintergrund der Einzelne aufgebrochen war, war diese Demonstration Auftakt zu länderspezifischen weiteren Aktionen- die aktuelle Pressemitteilung vonCDU/CSU mit dem Tenor, wir sollten bis zur nächsten GAP warten, zeigt die Notwendigkeit.
Zur Agrarministerkonferenz Ende April in Münster werden wir uns wieder treffen- diesmal haben wir aus NRW dann einen kürzeren Weg, um auch diesen Aspekt der vielen Seiten der Schafhaltung nach vorn zu bringen. Damit wir nicht irgendwann so spurlos verschwunden sind wie die Schafe vor dem BMEL.

https://www.topagrar.com/news/home-top-news-CDU-will-Schäfer-unterstuetzen-aber-nicht-mit-einer-Weidetierpraemie

https://www.change.org/p/13016907/u/22529068?utm_medium=email


Mit der Petition zur Rettung der Schäfereien zeigt sich, dass doch große Teile der Gesellschaft zu erreichen sind-

https://www.change.org/p/rettet-die-letzten-sch%C3%A4fer-innen-deutschlands-ein-traditionsberuf-am-ende-sch%C3%A4fereiretten

nächster Schritt auf dem Weg zur Weidetierprämie ist die Demonstration am 13.3.2018 vor dem BMEL in Berlin

http://www.berufsschaefer.de/news/68/7/152/bundesverband-berufsschaefer

Während der scheidende Landwirtschaftsminister Schmidt davon überzeugt ist, dass gekoppelte Prämien dem Markt entgegenstehen, ist für die Schafhaltung kein anderer Weg möglich: Vertragsnaturschutz und ähnliche Programme funktionieren nur in diversen Kulissen und nicht in allen Bundsländern.
Flächenprämien werden üblicherweise an den Verpächter weitergericht und landen nicht beim bewirtschaftenden Schäfer.
Erst in die Förderfähigkeit aufgenommene Flächen, die extrem wichtig für den Naturschutz sind, fliegen z.B. in NRW wahrscheinlich schon zu diesem Antragstermin wieder raus , wenn es nach einigen Maßgeblichen geht...

es gibt viel zu tun, damit wir auch in Zukunft noch Lämmer, Schäfer und Artenvielfalt auf den Flächen haben

http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_83368040/schaefer-demonstrieren-fuer-weidetierpraemie.html



Zum „Förderungsposter“ des Ländlichen Raumes –zunächst hatte ich gedacht, es handele sich um Satire. Aber tatsächlich ist auch bei uns ein witterungsbeständiges Poster eingegangen, das hoffentlich lang genug hält und keine Anlastungen wegen Vergilbung oder mangelnder Windfestigkeit nach sich zieht. Folgende Information werden wir neben das Poster hängen:

Liebe Leser diese Posters-

die EU verpflichtet uns, dies Plakat sichtbar aufzuhängen, um zu zeigen, dass öffentliche Gelder in diesen landwirtschaftlichen Betrieb fließen. Wenn es sich um echte Förderung handelte, hätte man vielleicht nichts dabei, wenn auch das Prozedere inakzeptabel ist.

Hier aber geht es um Ausgleich von Mindererträgen und/oder erhöhten Belastungen- das ist keine wirkliche Förderung – die der ländliche Raum gleichwohl benötigte.

>Für unseren Betrieb gibt es einen kleinen Betrag „Ausgleichszulage“ für Böden, die Mindererträge garantieren- wenn sie in einer entsprechenden Kulisse liegen –das sind die wenigsten: drei Viertel unserer Flächen sind Minderertragsboden, aber ohne das passende Siegel

>Unser Betrieb bekommt Geld für den ökologischen Landbau. Mit dem wir nichts extra verdienen, sondern jede Menge zusätzlicher Auflagen haben, ohne dafür, wie z.B. in besseren, marktnäheren Strukturen für die kostenintensivere Erzeugung auch einen angemessenen Preis erzielen zu können.
Für die Arbeit in den Naturschutzgebieten erhalten wir übrigens kein Geld –nicht für den Naturschutz und nicht für den ökologischen Landbau, von dem wir überzeugt sind, was uns aber eher kostet.

>Weiterhin bekommen wir Geld für die Erhaltung genetischer Ressourcen: wir züchten seit dreißig Jahren mit erheblichem Aufwand drei Rassen vom Aussterben bedrohter Landschafe, die wir erfolgreich in ebenso bedrohten Biotopen einsetzen. Für eine davon gab es in der Vergangenheit schon einen kleineren Förderbetrag bei großer Dokumentationspflicht. Nun ist eine zweite dazugekommen und der Betrag erhöht. Die dritte Rasse, nicht minder bedroht und zahlenmäßig auf unserem Betrieb die häufigste, wird nicht gefördert.

Schäfer werden im Allgemeinen für ihre vielfältige Leistung für Biodiversität, Klimaschutz und tourismusattraktive Landschaft genauso unterbezahlt wie für Erosions- oder Hochwasserschutz. Maximal erhalten sie einen Ausgleich für geringere Erträge auf Flächen, die für Gesellschaft und Natur interessant sind, nicht aber für ertragreiche Erzeugung.

Wenn wir das Plakat nicht aufhängen-
unsere Flyer nicht neu drucken, um es mit einzubauen-
unsere Internetseite nicht damit verzieren…droht man mit Sanktionen.
Das kennen landwirtschaftliche Betriebe bereits:
wenn das amtlich übermittelte Ergebnis zur Flächengröße aus dem Vorjahr nicht mit dem des aktuellen Jahres übereinstimmt, werden wir sanktioniert. Wenn die verordneten Ohrmarken (beim Schaf als einziger Tierart sogar elektronisch!) in der Landschaftspflege ausreißen, werden wir sanktioniert. Usw.

Wir hängen das Plakat auf, natürlich, denn gerade wir Schäfer brauchen diese öffentlichen Gelder, um die Betriebe aufrechterhalten zu können:
Wolle hat aktuell keinen Marktwert
Milch ist ein Nischenprodukt, das zudem unter mangelnder Infrastruktur leidet
Lammfleisch deckt etwa 50% der Betriebskosten
Landschaftspflege wird nicht angemessen honoriert.

Kosten, Auflagen und Sanktionsvorschriften steigen; die Einkommen sinken.
Bekämen wir Gegenleistung für unsere öffentliche Leistung, bräuchten wir kein öffentliches Geld.

Wir möchten Sie weitergehend informieren- das wird bisher noch nicht sanktioniert:
wir erhalten diese Gelder im Nachhinein und zu nicht verlässlichen Terminen, ohne jede Planungssicherheit. Dafür aber in ständiger Gefahr, dass irgendetwas in der Vergangenheit nicht korrekt war und wir dafür sanktioniert werden, egal, wer wirklich dafür verantwortlich ist. Mit eventuellen Rückzahlungsforderungen, die einen Betrieb mal eben verschwinden lassen.

Anmerkung:  Betriebe, die richtig intensiv mit öffentlichen Geldern, die eigentlich in die Landwirtschaft gehörten, gefördert werden, sind z.B. Fluggesellschaften oder große Hersteller, die landwirtschaftliche Grundprodukte verarbeiten oder transportieren…wir wissen nicht, ob die ein Riesenplakat drucken lassen und im Entrée aufhängen müssen.
Weitere Anmerkung: die notwendigen Angaben zum Ausfüllen des Posters sollen wir, um korrekt zu arbeiten und Sanktionen zu entgehen, dem Bewilligungsbescheid entnehmen. Den wir allerdings bis dato genauso wenig haben wie das Geld für die Arbeitsleistung im vergangenen Jahr…

Ob die Art, in der hier mit uns umgegangen wird, einer rechtlichen Prüfung hinsichtlich Gleichbehandlung oder Würde standhielte, möchten wir hier nicht diskutieren.

Wir fühlen uns diskriminiert und gebrandmarkt- demnächst gibt es womöglich Aufnäher für die Kleidung: „geförderter Landwirt“. Witterungsbeständig und gut sichtbar angebracht. Und auf jeden Fall eine enorme Förderung für diejenigen, die praktisch im ländlichen Raum agieren.


Der Bundesrat hat die grundsätzliche Freigabe ökologischer Vorrangflächen zur Futternutzung bei Vorliegen besonderer Bedingungen erteilt -
die Umsetzung obliegt den Bundesländern.
Möglicherweise hilft diese Regelung schon im aktuellen Jahr in den Gebieten, in denen die Trockenhei Weidegang wie Winterfutterwerbung beeinträchtigt
http://www.proplanta.de/Agrar-Nachrichten/Agrarpolitik/Bundesrat-beschliesst-Ausnahmeregelung-zur-Nutzung-von-Bracheflaechen_article1436589827.html


 

Urteilsverkündung im Prozess zur Einzeltierkennzeichnung etc. von Schafen und Ziegen vor dem EuGH am 17.10.2013 in Luxemburg

Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen ist rechtsgültig

Durch den Erlass dieser Maßnahme, die der besseren Vorbeugung von Tierseuchen dient, hat der Gesetzgeber weder die unternehmerische Freiheit der Tierhalter verletzt noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen

Bis zu dem schweren Ausbruch der Maul- und Klauenseuche im Jahr 2001 mussten die Schaf- und Ziegenhalter ihre Tiere lediglich mit einer Ohrmarke oder einer Tätowierung versehen, die die Zuordnung zu ihrem Betrieb ermöglichte. Zudem mussten sie ein Register mit Angaben über die Gesamtzahl der in jedem Jahr in ihrem Betrieb vorhandenen Schafe und Ziegen führen1. Während dieser Tierseuche mussten wegen nicht gekennzeichneter Schafe und fehlender Rückverfolgbarkeit systematische Schlachtungen von mehreren Millionen Tieren durchgeführt werden, nur um danach festzustellen, dass viele von ihnen nicht infiziert waren. Innerhalb der Union mussten verschiedene Beschränkungen und weltweit ein Verbot jeglicher Ausfuhr von Vieh, Fleisch und tierischen Erzeugnissen aus dem Vereinigten Königreich erlassen werden.

Um Tierseuchen besser vorzubeugen und das Funktionieren des Handels mit Schafen und Ziegen zwischen den Mitgliedstaaten zu verbessern, hat der Unionsgesetzgeber ein neues System eingeführt2, wonach jedes Tier individuell durch zwei Kennzeichen gekennzeichnet werden muss, nämlich einer herkömmlichen Ohrmarke und einer elektronischen Vorrichtung. Letztere kann in einer elektronischen Ohrmarke, einem Bolustransponder, einem elektronischen Transponder oder einem elektronischen Kennzeichen an der Fessel bestehen. Die Identität jedes einzelnen Tiers muss in einem Bestandsregister vermerkt werden. Außerdem sind die Bewegungen der aus dem Betrieb abgehenden Tiere in einem Begleitdokument aufzuzeichnen. Ferner hat jeder Mitgliedstaat ein zentrales Register oder eine elektronische Datenbank zur Erfassung aller in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Betriebe anzulegen und in regelmäßigen Abständen den Bestand der in diesen Betrieben gehaltenen Tiere zu ermitteln.

Herr Schaible, ein deutscher Schafhalter mit 450 Mutterschafen, hat beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage auf Feststellung erhoben, dass er weder der Verpflichtung zur Einzeltierkennzeichnung und zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung noch der Verpflichtung zur Führung eines Bestandsregisters unterliegt. In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht den Gerichtshof ersucht, zu prüfen, ob diese Verpflichtungen gültig sind oder ob sie gegen die unternehmerische Freiheit und den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.

Mit Urteil vom heutigen Tag stellt der Gerichtshof fest, dass die Verpflichtungen für Schaf- und Ziegenhalter, ihre Tiere individuell elektronisch zu kennzeichnen und ein Bestandsregister zu führen, weder gegen die unternehmerische Freiheit noch gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.

Zwar können diese Verpflichtungen die unternehmerische Freiheit einschränken, sie sind jedoch durch im Allgemeininteresse liegende legitime Ziele wie die des Gesundheitsschutzes, der Bekämpfung von Tierseuchen, des Wohlbefindens der Tiere und der Vollendung des Binnenmarkts für den Handel mit diesen Tieren gerechtfertigt.

Da sie die Rückverfolgbarkeit der einzelnen Tiere vereinfachen und damit im Fall von Tierseuchen den zuständigen Behörden ermöglichen, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Verbreitung ansteckender Krankheiten bei Schafen und Ziegen zu verhindern, sind sie geeignet und erforderlich, um die genannten Ziele zu erreichen.

Zudem sind diese Verpflichtungen nicht unverhältnismäßig. In Bezug auf die finanziellen Belastungen, die sich aus ihnen für die Tierhalter ergeben, weist der Gerichtshof auf mehrere Umstände hin, die zu berücksichtigen sind, nämlich, dass (1) diese Belastungen geringer sein können als die Kosten nichtselektiver Maßnahmen wie ein Transportverbot oder die Präventivschlachtung des gesamten Viehbestands bei einem Seuchenausbruch, (2) das neue System mehrere Ausnahmen vorsieht, (3) die Verpflichtung zur elektronischen Kennzeichnung nur schrittweise eingeführt wurde und (4) die Tierhalter die Möglichkeit haben, eine finanzielle Beihilfe zu erhalten, um einen Teil der mit der Einführung des Systems verbundenen zusätzlichen Kosten auszugleichen. Was das Wohlbefinden der Tiere betrifft, sind die Tatsache, dass zwei Kennzeichen anstelle eines einzigen an den Tieren angebracht werden müssen, und der Umstand, dass die neuen Kennzeichen statistisch mehr Verletzungen und Komplikationen hervorrufen als die herkömmlichen, nicht geeignet, zu beweisen, dass die Bewertung des Unionsgesetzgebers in Bezug auf die Vorteile der Einführung der Verpflichtung zur elektronischen Kennzeichnung fehlerhaft gewesen wäre. Darüber hinaus trägt das neue System dadurch, dass es die Bekämpfung von Tierseuchen erleichtert und damit die Infizierung von Tieren verhindert, positiv zum Schutz des Wohlbefindens der Tiere bei.

Das neue System beachtet auch den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Die Ausnahme, die es den Mitgliedstaaten mit einem geringeren Tierbestand3 erlaubt, das System der elektronischen Kennzeichnung auf freiwilliger Basis einzuführen, diskriminiert nicht die Tierhalter, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind, in dem diese Kennzeichnung verpflichtend ist. Hierzu weist der Gerichtshof darauf hin, dass die vorgesehenen Schwellen vernünftig sind und in angemessenem Verhältnis zu den Zielen stehen, die mit dem neuen System verfolgt werden, und dass diese Ausnahme nur auf Tiere Anwendung findet, die nicht in den innergemeinschaftlichen Handel gelangen.

Schließlich werden durch dieses System auch nicht die Schaf- und Ziegenhalter gegenüber Rinder- und Schweinehaltern diskriminiert, die nicht denselben Verpflichtungen unterliegen. Trotz einiger Ähnlichkeiten zwischen diesen verschiedenen Säugetierarten bestehen nämlich Unterschiede, die einen eigenen Regelungsrahmen für jede Tierart rechtfertigen. Vor dem Hintergrund der MKS-Krise von 2001 war der Unionsgesetzgeber berechtigt, eine spezifische Regelung einzuführen, die eine elektronische Kennzeichnung von Schafen und Ziegen, die von dieser Krise besonders betroffen waren, vorsieht. Doch auch wenn sich der Gesetzgeber berechtigterweise auf ein solches schrittweises Vorgehen bei der Einführung der elektronischen Kennzeichnung stützen durfte, muss er im Hinblick auf die Ziele der angefochtenen Regelung die Notwendigkeit in Betracht ziehen, die eingeführten Maßnahmen insbesondere in Bezug auf den fakultativen oder zwingenden Charakter der elektronischen Kennzeichnung zu überprüfen.

Volltext des Gerichtsurteils: http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=DE&text=&pageIndex=0&part=1&mode=req&docid=143192&occ=first&dir=&cid=109906Fazit


Die Schäfer haben den Prozess verloren.
Viele haben in vielfältiger Form dazu beigetragen;
die Argumentation war gut - vielleicht nicht ausreichend deutlich .
In jedem Fall haben wir gelernt, mehr miteinander zu arbeiten -ausbaufähig!!! -
und nun den Auftrag, politsch tätig zu werden. Zwei Punkte können hierbei als Ansatz dienen:

1.In Bezug auf die Verhältnismäßigkeit der Kosten der Einzeltierkennzeichnung können die Mitgliedsstaaten Beihilfen gewähren.

2.Auch wenn bislang immer auf die Machbarkeitstudien von 2004 eingegangen wurde und man nachträgliche Erkenntnisse (wie hier z.B. die mangelhafte Praktikabilität als tragendes Argument) nicht berücksichtigte, besteht nun die Verpflichtung für den Gesetzgeber, eingeführte Maßnahmen zu überprüfen.

Dafür benötigen wir belastbare(re) wissenschaftliche Dokumente und vollen Einsatz in der Diskussion der Tiergesundheitsverordnung.

Und Köpfe, die nicht im Sand stecken, sondern in eine gute Richtung vorwärts gucken.

Frei nach dem Sprichwort:
jede dunkle Wolke hat einen hellen Rand...

 


Presse-Info:  03/2014  vom  04.06.2014

Bundesverband Berufsschäfer e.V.

Gemeinsame Presserklärung mit dem Landesschafzuchtverband NRW

Einigkeit im Landtag

Nordrhein-Westfalen fördert die ökologisch wertvolle Schäferei

Die Schäferei und ihre ökologischen Leistungen sollen in Nordrhein-Westfalen überleben. Mit Einstimmigkeit entschied der Landtag am Mittwoch in Düsseldorf: „Die Zukunft der Schafhaltung in NRW sichern …“ Der Antrag war eine Initiative der regierenden SPD und Grünen. Er wurde von der Opposition aus CDU, FDP und Piraten unterstützt. Mit Nordrhein-Westfalen und Brandenburg stehen nun zwei Landtage hinter der existenzbedrohten Schäferei.

Die Volksvertreter fordern eine stärke Berücksichtigung der Schafhaltung in der Landwirtschaftspolitik. Bisher fiel der kleine aber ökologisch wichtige Sektor oft durch das politische Netz. Das Land will sich nun um die Schäfer kümmern, unter anderem um die Anerkennung extensiver Weiden als prämienfähiges Grünland, die vorrangige Deichpflege durch Schafe, leistungsgerechte Naturschutzprämien und eine Förderung der Regionalvermarktung.

Seit Jahren kämpft die Schäferei um ihr Überleben. In Nordrhein-Westfalen hat sich seit 2000 die Zahl der Betriebe geviertelt und der Bestand an Schafen halbiert. Im restlichen Bundesgebiet sieht es nicht besser aus. Die politische Rückendeckung aus den Länderparlamenten kommt zur rechten Zeit. Gerade liegt die Umsetzung der europäischen gemeinsamen Agrarpolitik im Endspurt. Deshalb haben die Schäfer wiederholt für ihre Interessen demonstriert. Noch im April grasten sie Schafe vor Landtagen und Ministerien.

Den Erfolg der Aktionen kommentiert Ortrun Humpert, die Vorsitzende des Landesschafzuchtverbandes: „Wir freuen uns über das Bekenntnis Nordrhein-Westfalens zur Schafhaltung. Damit setzt unser Land ein deutliches Handlungssignal, auch für die Bundesregierung.“

 

Ursachen der Krise

Die Krise der deutschen Schafhaltung begann 2003 mit der Reform der europäischen Agrarpolitik. Seitdem sind die Prämien nicht mehr abhängig von der Produktionsleistung eines Betriebes, sondern seiner landwirtschaftlichen Fläche. Schäfer bewirtschaften aber oft Grünland, das nicht zu ihren Betrieben gehört, zum Beispiel öffentliche Naturschutzgebiete oder Deiche. Mit der Reform gingen vielen Schäfereien deshalb Einkünfte verloren. Eine weitere Belastung des ertragsschwachen Sektors sind die Kosten für elektronische Ohrmarken. Diese Tierkennzeichnung wurde 2007 europaweit eingeführt.

Können die Länder helfen?

Es ist fraglich, ob die Länder allein die Schäferei retten können. Agrarpolitik ist überwiegend Europasache und damit Angelegenheit des Bundes.

Ein Spielraum auf Landesebene liegt im Natur- und Artenschutz. Solche ökologischen Dienstleistungen machen knapp ein Viertel des Umsatzes der typischen Schäferei aus. Allerdings erhalten die Betriebe nur Aufwandsentschädigungen. Aus Sicht des Bundesverbandes Berufsschäfer sind diese Prämien nicht kostendeckend und sollten nachgebessert werden. Dabei verweist der Verband auf eine aktuelle Studie zur „Landschaftspflege mit Schafen“.

Weidetierprämie

Die Schäfer fordern außerdem eine Prämie für Weidetiere, ebenso die Naturschutzverbände. Nach ihrem Urteil ist Beweidung die beste Pflege für viele Landschaften, insbesondere ökologisch wichtige oder empfindliche Flächen.

Eine Weidetierprämie wäre nach europäischem Recht möglich. Existenzbedrohte Zweige der Landwirtschaft dürfen produktionsbezogen unterstützt werden, wenn sie ökologisch, sozial oder ökonomisch besonders wichtig sind. Im Text wird die Schäferei als Beispiel benannt. Die Mehrheit der deutschen Landesagrarminister ist aber gegen jede tierbezogene Prämie. Anders sehen das immerhin die sechs grünen Minister und der bayrische Staatsminister.

Artgerechte Tierhaltung

Die meisten Nutztiere werden heute im Stall gehalten. Damit sie im Sommer auf die Weide kommen, gibt es eine Förderung artgerechter Tierhaltung.

In der Schäferei ist die ganzjährige Weidehaltung normal. Die Bewahrung artgerechter Lebensbedingungen wird im Gegensatz zu einer Verbesserung aber nicht gefördert. Dabei ist die Weidehaltung von Schafen genauso aufwendig wie jede andere. Durch die Kosten ihrer naturnahen Erzeugung ist die Schäferei außerdem auf dem Massenmarkt wenig konkurrenzfähig. Deshalb wollen die Schäfer in die Förderung artgerechter Tierhaltung aufgenommen werden.

Fazit

In den vergangenen Jahren konnte die krisengeplagte Schäferei zunehmend öffentliche Unterstützung gewinnen. Ihre Verbindung von extensiver Erzeugung mit ökologischem Mehrwert liegt im gesellschaftlichen Trend. Die einstimmigen Beschlüsse der Landtage zeigen das deutlich.

„Jetzt müssen den Worten nur Taten folgen. Wir Schäfer sind ökologische Dienstleister und Landwirte aus Tradition. Nur wenn wir gemeinsam anpacken, wird unser Beruf überleben. Der Landtag hat uns endlich etwas Hoffnung gegeben. Dafür sind wir dankbar.“ kommentiert Maik Dünow für den Bundesverband Berufsschäfer in Nordrhein-Westfalen.

Der Landesschafzuchtverband NRW

ist die Dachorganisation der Schafhaltung in Nordrhein-Westfalen.

Der Bundesverband Berufsschäfer e. V.

vertritt die Interessen deutscher Berufsschäfer daheim und in Europa.

Bilder aus dem Landtag: www.tinyurl.com/berufsschaefer-presse -> Bilder -> _140604_nrw_landtag_entschließung

Die Reden im NRW-Landtag sind zu hören und zu sehen unter

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/video/on_demand_stream.jsp?id=8835

von Minute 470,20 bis 494,20.


Hier der Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN , der mit allen Stimmen im Landtag angenommen wurde :

Das interessante Protokoll der Plenarsitzung finden Sie unter:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP16-60.pdf?von=6079&bis=6083


Die Zukunft der Schafhaltung in Nordrhein-Westfalen sichern und neue Perspektiven eröffnen!
Die Schafhaltung hat in Westfalen und im Rheinland eine lange Tradition. So wäre die Kulturlandschaft der Senne mit ihren charakteristischen Heideflächen kaum denkbar, wenn dort nicht über Hunderte von Jahren die Flächen mit Schafen beweidet worden wären. Auch in den Mittelgebirgslagen ist die Schafhaltung gerade auf den weniger ertragreichen Flächen ein wichtiger und prägender Teil unserer Landwirtschaft. Aufgrund verschiedener agrarpolitischer Entscheidungen und struktureller Entwicklungen in der Landwirtschaft ist die nordrhein-westfälische Schafhaltung  allerdings seit längerem rückläufig und zahlreiche Schäfer haben ihre Betriebe aus wirtschaftlichen Zwängen aufgegeben.
Schafhaltung – ökologisch wertvoll und tiergerecht
Die Schafhaltung ist eine extensive Form der Landwirtschaft zur Nutzung von Grünlandflächen. Die Bewirtschaftung erfolgt dabei regelmäßig durch Beweidung.   Dies unterscheidet die Schafhaltung mittlerweile von der Rindviehhaltung, die immer stärker von einer reinen Stallhaltung geprägt ist. Damit kommt der Schafhaltung eine besondere Bedeutung für den Erhalt von Weideflächen zu, insbesondere nur extensiv nutzbaren Weiden. Der Schafhaltung kommt für die Kulturlandschaft eine besondere Bedeutung zu; sie produziert zusätzlich Wolle und hochwertiges Fleisch, das ausschließlich auf heimischem Futter basiert. 
Der ökologische Nutzen der Beweidung von Grünlandflächen ist kaum zu überschätzen. Im Gegensatz zur Grünlandnutzung durch eine drei- bis fünfmalige Schnittnutzung ist eine Beweidung deutlich vorteilhafter für die Umwelt. Weidetiere führen im Gegensatz zur Mahd zu einer gleichmäßigen und dadurch geringeren Belastung der Fläche, insbesondere die Nachzucht von Wildtieren und Brutvögel profitieren hiervon. Aber auch die Zusammensetzung der Gräser wird durch eine Beweidung vielfältiger, die Gräser und Krautpflanzen kommen im Gegensatz zur intensiven Schnittnutzung zur Blüte und bieten dadurch auch Insekten ein attraktives Nahrungsangebot an.

Eine Beweidung mit Schafen bietet in ökologischer Sicht noch weitere Vorteile. Im Gegensatz zur Schnittnutzung oder zum Mulchen einer Fläche fressen Schafe selektiv und ermöglichen so bestimmten Pflanzen wie zum Beispiel Wacholder oder Orchideen auf extensiv genutzten Flächen die Existenz. So können aus naturschutzfachlicher Sicht gewünschte Entwicklungen durch eine Schafbeweidung unterstützt werden. Die ökologische Vielfalt fördert die Schafhaltung aber auch durch die Funktion der Schafe als „Samentaxi“. Insbesondere in der dichten Wolle, aber auch zwischen den Klauen bleiben die Samen haften und werden von den Schafen über ein größeres Gebiet verteilt. 
Schafhaltung – sichert unsere Deiche
Neben dem hohen ökologischen Wert der Schafhaltung sichert die Beweidung mit Schafen auch die Funktionsfähigkeit von Deichanlagen. Schafe treten die Grasnarbe der Deiche immer wieder fest und unterstützen dadurch ihren Erhalt. Für die Deichpflege sind Schafe besonders geeignet, weil ihr Gewicht eine optimale Verdichtung ohne Trittschäden ergibt und sie gleichzeitig das Gras in der richtigen Höhe abfressen, so dass eine dichte, gut verwurzelte Grasnarbe entsteht. Gerade mit Blick auf zunehmende Starkwetterereignisse sind funktionierende Deichanlagen entlang unserer Flüsse unverzichtbar für die Sicherheit der dort lebenden Bevölkerung. Schafbeweidung trägt ihren Teil dazu bei, diese Sicherheit zu gewährleisten.
Schafhaltung - bildet wichtige genetische Ressourcen
Wie in keinem anderen Bereich der Landwirtschaft haben wir in der Schafhaltung eine Vielzahl an Rassen. Sie bildeten sich über Jahrzehnte durch die züchterische Arbeit der Schafhalter heraus. Auch heute halten Schäfer an der dem Lebensraum angepassten Rassevielfalt fest und sichern dadurch  die tierische Artenvielfalt, die in der intensiven Landwirtschaft zunehmend verarmt.
Schafhaltung – aktuelle Probleme 
Trotz der großen Bedeutung für die Ökologie und unsere Deichanlagen sind die Zahlen der Schafhaltung rückläufig. Die Schafhaltung hat sich bundesweit in den letzten zwei Jahrzehnten ungefähr halbiert. Auch in Nordrhein-Westfalen ist die Entwicklung stark rückläufig. Die Gründe dafür sind vielfältig. Zum einen sind die wirtschaftlichen Erträge aus der Schafhaltung seit Jahrzehnten unbefriedigend. Zum anderen gibt es darüber hinaus Besonderheiten der Schafhaltung, die dazu geführt haben, dass dieser landwirtschaftliche Produktionszweig dermaßen stark geschrumpft ist. Hierzu gehört u.a., dass mit Schafen überwiegend Grenzertragsstandorte bewirtschaftet werden, die kleiner strukturiert und im Futterwert weniger ergiebig sind  als die Gunststandorte der intensiv betriebenen Landwirtschaft. Das senkt in erheblichem Maße die Wirtschaftlichkeit der Schäfereien.

Ein besonderer Einschnitt für die Schafhaltung war die Europäische Agrarreform 2003 und die damit verbundene Entkopplung der Agrarprämien. Diese Entkopplung führte dazu, dass sämtliche bislang an die Tierhaltung gekoppelten Prämien (Mutterkuhprämie, Milchprämie, Mutterschafprämie, Bullenprämie) auf die landwirtschaftliche Nutzfläche umgelegt wurden. Während sich für viele Mutterkuhhalter die Rahmenbedingungen nur unwesentlich verändert haben, weil der Verlust der Mutterkuhprämie durch die neue Grünlandprämie kompensiert wurde, erhalten Schafhalter oftmals überhaupt keine Agrarprämien mehr, wenn sie nur über wenig oder gar keine eigenen Flächen verfügen. Vielfach weiden Schäfer die Flächen anderer Landwirte nach, die für diese Flächen aber die Fördergelder bekommen. Auch entsprechen Schafsweiden oftmals nicht der förderfähigen Definition von „Dauergrünland“. Größere Mengen an Brennnesseln, Springkraut und kleineren Sträuchern, die ebenfalls  Futterpflanzen für  Schafe sind, verhindern, dass die Weideflächen der Schäfer als förderfähig eingestuft werden. Der starke Einfluss der Agrarreform 2003 zeigt sich entsprechend auch in der Anzahl nordrhein- westfälischer Schafe, die über Jahre mit etwa 230.000 Tieren konstant war, sich aber nach 2005 stark rückläufig entwickelte und laut amtlicher Statistik mit nur noch 130.000 Tieren im Jahr 2012 einen Tiefpunkt erreicht hat. Der Schafbestand ist damit in Nordrhein-Westfalen innerhalb des letzten Jahrzehnts um fast die Hälfte geschrumpft. 
Neben dem Verlust der Mutterschafprämie sind weitere Ursachen für die Aufgabe der Schafhaltung vorhanden. So gilt seit 2004 eine deutlich aufwändigere Kennzeichnungs- und Dokumentationspflicht für Schafhalter. In der jüngeren Vergangenheit traten bei Schafen Viruserkrankungen (Blauzungenkrankheit, Schmallenberg-Virus) auf, die in großer Zahl zum Tod der Tiere bzw. zu Missbildungen bei Lämmern und damit zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führte. Dabei wurden Schäden infolge des Schmallenberg-Virus nicht entschädigt, weil die Krankheit nicht als Tierseuche anerkannt worden ist.
Besonders gravierend leiden die schafhaltenden Betriebe aber unter der zunehmenden Flächenknappheit und dem daraus folgenden Wettbewerb um Land. Infolgedessen verdrängen andere landwirtschaftliche Nutzungen die Schafhaltung selbst von bislang eher extensiv genutzten Flächen, weil die Schafhalter bei den deutlichen ansteigenden Pachtpreisen nicht mehr konkurrenzfähig sind. So werden traditionelle Futterquellen wie z.B. der Zwischenfruchtanbau zunehmend der Biomassenutzung zugeführt, im Wettbewerb mit Biogasanlagen verliert die Schafhaltung wie auch andere Tierhaltungen jedoch regelmäßig. Hinzu kommt, dass es für Flächen in öffentlichem Eigentum, für die mehr als geringfügige Pachten gezahlt werden und/oder die z.B. als Ausgleich für Straßenbaumaßnahmen dienen, keine Möglichkeit der Bewirtschaftung im Vertragsnaturschutz gibt.  
 

Beschluss
I. Der Landtag stellt fest:
Die Schafhaltung in Nordrhein-Westfalen hat neben dem  Erhalt der Kulturlandschaft auch eine wichtige ökologische Funktion. Insbesondere der Schutz und Erhalt der Deichanlagen entlang unserer Flüsse wird durch die Beweidung mit Schafen wesentlich unterstützt. Zugleich leisten die Schäferinnen und Schäfer mit ihren Schafen einen wichtigen Beitrag zur Offenhaltung der Landschaft, weil sie Flächen in der Nutzung halten. Damit kommt der Schafhaltung auch in Zukunft eine wichtige Rolle beim Erhalt unserer Kulturlandschaft zu. Darüber hinaus  erhalten Schafe (besonders die Lämmer) auf der Weide die Attraktivität der Ländlichen Räume, was insbesondere dem Tourismus in den Naherholungsgebieten zu Gute kommt. Vor diesem Hintergrund verdient die Schafhaltung eine erhöhte Aufmerksamkeit und Berücksichtigung innerhalb der agrarpolitischen Förderung.
II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf:
a) auf Bundesebene
1. sich dafür einzusetzen, dass die Schafhaltung im Rahmen der Agrarförderung wieder eine stärkere Berücksichtigung  findet,
2. dafür zu sorgen, dass durch Beweidung genutzte, extensive Grünland- und Naturschutzflächen als landwirtschaftlich genutzte Flächen gelten und somit prämienberechtigt sind,
b) auf Landesebene
1. bei landeseigenen, extensiv genutzten Grünlandflächen schafhaltenden Betrieben einen verbesserten Zugang zu ermöglichen,
2. die Förderung der ökologisch besonders wertvollen, extensiven Weidehaltung im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen zu verbessern,
3. sich dafür einzusetzen, dass die Pflege der nordrhein-westfälischen Deiche aufgrund ökologischer und sicherheitsrelevanter Vorteile vorrangig durch Schafbeweidung geleistet wird,
4. eine finanzielle Förderung der arbeitsintensiven Deichbeweidung im Rahmen der Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung im Hochwasserschutz zu prüfen,
5. die Zahlungen im Vertragsnaturschutz dem tatsächlichen Mehraufwand/Minderertrag anzupassen, 
6. für eine Verbesserung regionaler Vermarktungsstrukturen insbesondere mit Blick auf die Produkte Schaffleisch, -milch und Wolle einzutreten,

7. eine rechtliche Möglichkeit und finanzielle Unterstützung zu schaffen, damit Schafhalter und –halterinnen aus Tierschutzgründen mobile Weideunterstände errichten können, 
8. die züchterische Arbeit der nordrhein-westfälischen Schafhaltung sowie die Schafberatung NRW auch zukünftig angemessen zu unterstützen,
9. die Schafzüchtervereinigungen dahingehend zu unterstützen, dass der Verwaltungsaufwand so weit wie rechtlich möglich reduziert wird.


dazu die Vorstellungen des Schafzuchtverbandes NRW:

 

Anregungen zur gezielten Förderung von schafhaltenden Betrieben im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raumes in Nordrhein-Westfalen

Ausgangslage

Der Schafsektor befindet sich seit Jahren in einer schwierigen Situation. Die Zahl der Schafe ist nach Angaben des IT.NRW von 221.683 im Jahr 2003 auf 130.237 im Jahr 2013 zurückgegangen, dies entspricht einem Rückgang um ca. 40 % in nur 10 Jahren. Entsprechend entwickelte sich auch die Zahl der schafhaltenden Betriebe. Dieser Rückgang hat sich vollzogen, obwohl durch die Änderung der Art der Förderung im Jahr 2005 theoretisch über die Umstellung von der Mutterschafprämie auf Flächenprämie von Schafhaltern mehr Fördermittel beantragt werden konnten. In der Realität ist jedoch davon auszugehen, dass bei vielen Flächen die Fördermittel nicht wie vorgesehen den tatsächlichen Bewirtschaftern zugute kommen, sondern durch Erhöhung der Pachtpreise an die Eigentümer weitergereicht werden. Außerdem kämpfen besonders Schafhalter mit der Schwierigkeit, dass typische Schafweiden nicht immer als Dauergrünlandflächen anerkannt werden.

Hauptursache für den schon als dramatisch zu bezeichnender Rückgang dürfte daher die mangelnde wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit der Flächenbewirtschaftung mit anderen Flächennutzungsformen sein, zu nennen sind aber auch noch die ausufernde Bürokratie sowie zunehmende Auflagen im Bereich der Direktvermarktung (Milcherzeugung, Schlachtung).

Öffentliche Mittel für öffentliche Leistungen

Kaum ein anderer Bereich leistet durch seine besondere Form der Flächenbewirtschaftung so viel für die Gesellschaft wie Schäfereien:

§         An Flussdeichen sorgen die Schafe durch ihren Tritt und Verbiss für eine besonders dichte Grasnarbe und damit für die Sicherheit der Bevölkerung hinter dem Deich

§         Schafe tragen durch Beweidung zur Erhaltung des Dauergrünlands bei, dessen Bedeutung für den Klimaschutz immer mehr in den Focus rückt

§         Auf ertragsschwachen Standorten sorgt Schafbeweidung für Offenhaltung der Landschaft, sie unterstützt durch diese Landschaftspflege die Lebensqualität im ländlichen Raum und sorgt gerade durch den Erhalt der Kulturlandschaft und die Präsenz von Weidetieren für einen touristischen Mehrwert von Naherholungsgebieten.


 

§         Die Beweidung erhält und verbessert den Lebensraum für viele seltene Pflanzen und Tiere vor allem in Naturschutzgebieten und unterstützt damit das Ziel der Förderung der Biodiversität. Hier sei auch auf die besondere Wirkung des Transports von Pflanzensamen und Insekten in der Wolle der Schafe verwiesen

§         Schafe erzeugen eine Reihe hochwertiger, natürlicher Produkte wie Lammfleisch, Schafmilch, Felle und Wolle, ohne dabei durch intensive Produktionsformen zu einer Belastung der Umwelt zu werden.

§         In Nordrhein-Westfalen werden derzeit 41 Schafrassen züchterisch von der Schafzüchtervereinigung NRW betreut, davon sind 14 Rassen auf der Roten Liste der Zentralen Dokumentation Tiergenetischer Ressourcen in Deutschland als gefährdet eingestuft. Damit tragen die Schafzüchter Nordrhein-Westfalens selbst in erheblichem Maße zum Erhalt der Biodiversität landwirtschaftlicher Nutztiere bei.

§         Die Präsenz von Schafen unterschiedlichster Rassen auf öffentlichen und privaten Grünlandflächen besitzt eine erhebliche Bildungswirksamkeit, zumal Tiere anderer Nutztierarten aus verschiedensten Gründen immer mehr von diesen Flächen verschwinden.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Schafhaltung bringen es mit sich, dass ohne Berücksichtigung der flächengebundenen Fördermittel derzeit die Kosten der Schafhaltung höher sind als ihre Erträge aus dem Verkauf ihrer Produkte. Dies wird durch praktisch alle betriebswirtschaftlichen Auswertungen existierender Schäfereibetriebe der letzten Jahre belegt. Auch eine KTBL-Studie zu den Kosten der Landschaftspflege mit Schafen, die kurz vor ihrer Veröffentlichung steht, kommt zum selben Ergebnis.

Dies hat zur Folge, dass ein Schäfereibetrieb nur dann wirtschaftlich arbeitet, wenn es ihm gelingt, mit möglichst wenigen Schafen viel prämienfähige Fläche zu bewirtschaften. Es darf durchaus bezweifelt werden, dass dadurch immer die richtigen Anreize im Rahmen der Landschaftspflege geschaffen werden. Ohne Förderung lassen sich die o.g. öffentlichen Leistungen nicht nachhaltig erbringen!

Vorschläge des Schafzuchtverbandes NRW

Aus diesem Grunde schlagen wir folgende Maßnahmen im Rahmen des Programms zur Entwicklung des Ländlichen Raumes vor:

1.      Wir halten aus den Erfahrungen der Vergangenheit heraus eine Weideprämie für die wirksamste Maßnahme, um dem weiteren Rückgang der Schafhaltung entgegenzuwirken und schlagen daher deren Einführung über das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes vor, nachdem eine solche Prämie aus Mitteln der 1. Säule abgelehnt worden ist.


 

2.      Wir schlagen weiterhin vor,  dass das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des GAK-Rahmenplans als Förderbaustein neben der extensiven Nutzung des Dauergrünlandes als gesamtbetriebliche Maßnahme auch die extensive Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen (Maßnahme 2.0 des GAK Rahmenplans – Förderbereich 4 D, Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung) anbietet und dabei auch eine zusätzliche Förderung der Beweidung mit Ziegen oder Schafen in Höhe von 70 € je ha ermöglicht. Die bisherige Kopplung der Extensivierung an das gesamte Dauergrünland hat in der Vergangenheit manche Schäferei in Schwierigkeiten gebracht. Exemplarisch seien hier die Deichschäfereien genannt, wenn die Pflege von Deichflächen nur einen Teil ihrer Dauergrünlandflächen betrifft.

3.      Weiterhin schlagen wir vor, dass auch der Förderbaustein D/3.0 des GAK-Rahmenplans (Extensive Bewirtschaftung zur Erhaltung pflanzengenetisch wertvoller Grünlandvegetation) in Nordrhein-Westfalen angeboten wird. Aus Niedersachsen wissen wir, dass gerade die von Schafhaltern gepflegten Flächen oftmals die geforderten Bedingungen für die Förderung erfüllen und damit eine besondere Honorierung ihrer Pflegeleistungen möglich wird.

4.      In Nordrhein-Westfalen ist es nicht üblich, dass die Pflege von Deichen von den Deichverbänden finanziell honoriert wird. Eine Vorabinformation aus der o.g. KTBL-Studie lässt den Schluss zu, dass gerade bei der Deichpflege eine besonders hohe Pflegeprämie je ha notwendig ist, um den damit verbundenen Aufwand zu ersetzen. Dies lässt sich dadurch erklären, dass die erforderliche Besatzdichte bei der Deichpflege besonders hoch ist.

Je mehr Schafe benötigt werden, um einen ha zu pflegen, umso höher ist bei den herrschenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Verlust aus der Schafhaltung. Die ELER-Verordnung sieht ihm Rahmen von Artikel 18 die Möglichkeit vor, Investitionen in vorbeugende Maßnahmen zur Verringerung der Folgen von wahrscheinlichen Naturkatstrophen zu fördern. Wir bitten daher zu prüfen, ob die Deichpflege mit Schafen direkt über eine Pflegeprämie oder indirekt beispielsweise über die Errichtung eines Schafstalles gefördert werden kann.

5.      Wir freuen uns, dass das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, die Förderung der vom Aussterben bedrohten Schafrassen auf alle auf der roten Liste als gefährdet eingestuften Rassen auszudehnen, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung in Nordrhein-Westfalen haben oder nicht. Angesichts der Tatsache, dass die Erhaltung einer Rasse nur über Landesgrenzen hinweg sichergestellt werden kann, halten wir dies für den einzigen fachlich sinnvollen Weg. Wir bitten die Landesregierung, dabei den vom GAK-Rahmenplan vorgegebenen Förderrahmen voll auszuschöpfen.

6.      Erfreulicherweise hat sich das Land Nordrhein-Westfalen nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die Schafzucht mit in den Förderungsgrundsatz „Robustheit und Gesundheit landwirtschaftlicher Nutztiere“ aufgenommen wird.


 

Angesichts der Tatsache, dass die staatliche Unterstützung der Züchtervereinigungen immer weiter reduziert wird, auf der anderen Seite aber Schaf-Züchtervereinigungen praktisch keine Möglichkeiten haben, ihre Kosten – in erster Linie Personalkosten - über den Handel mit Zuchttieren, Samen und Embryonen zu finanzieren, sind sie besonders auf Fördermittel angewiesen, soll in Zukunft die vom Tierzuchtgesetz geforderte Ausstattung mit Fachpersonal noch sichergestellt werden können. Allein aus Mitgliedsbeiträgen und Gebühren ist dies nicht zu schaffen.

Leider mussten wir erfahren, dass nun die neu geschaffene Möglichkeit der Förderung über den GAK-Rahmenplan in Nordrhein-Westfalen ins Leere laufen soll, da die Bedingung neu aufgenommen wurde, dass jeder einzelne Züchter einen Förderantrag stellen soll. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand soll in keinem vernünftigen Verhältnis zu den zu erwartenden Fördermitteln stehen und auch noch andere Schwierigkeiten fördertechnischer Art (Bagatellgrenze) bereiten. Wir bitten die Landesregierung eindringlich, sich diesbezüglich um eine Lösung im Sinne des Fortbestandes unserer Züchtervereinigung zu bemühen.

7.      Schafhalter haben die Möglichkeit, Förderbausteine im Rahmen des Vertagsnaturschutzes zu nutzen und nehmen diese Möglichkeit auch intensiv in Anspruch. Nach unserer Auffassung werden dabei allerdings die Schwierigkeiten, die viele Flächen aufgrund ihrer Parzellengröße, ihres Zuschnitts, ihrer Zugänglichkeit und ihrer Topographie bereiten, bei der Höhe der Pflegeprämie nur unzureichend berücksichtigt, so dass sich die Wirtschaftlichkeit der Pflege oft nicht darstellen lässt. Hier wünschen wir uns, dass den Bewilligungsbehörden mehr Möglichkeiten gegeben werden, diese Besonderheiten in der Prämienhöhe zu berücksichtigen.

Außerdem ist für Schafhalter die Wirtschaftlichkeit der Pflege von Naturschutzflächen in der Regel nur dann gegeben, wenn neben Fördermitteln aus dem Vertragsnaturschutz auch die landwirtschaftliche Betriebsprämie für die Bewirtschaftung von Dauergrünland bewilligt wird. Ist dies – aus welchem Grunde auch immer – nicht möglich, müssen wir dem Schafhalter von der Pflege solcher Flächen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit abraten. Gerade für Flächen, die in den Zustand des extensiv bewirtschafteten Dauergründlands entwickelt werden sollen, halten wir die Einrichtung einer Sonderförderung für dringend erforderlich.

8.      Schafe sind aufgrund ihres Wollkleids besonders für die ganzjährige Außenhaltung geeignet. Trotzdem kann es zu Witterungsbedingungen kommen, die das Angebot eines Witterungsschutzes notwendig machen. Dies bereitet besonders den Wanderschäfereien Schwierigkeiten, so dass es hier immer wieder zu Tierschutzproblemen kommen kann. Darüber hinaus haben besonders die Hobbyschafhalter das Problem, dass ihnen die Baugenehmigung eines festen Unterstandes oder Stalles verwehrt wird, da sie nicht als privilegiert im Sinne des Baugesetzbuches gelten. Das Land Bayern überlegt nun, den Schafhaltern eine Förderung aus ELER-Mitteln zur Anschaffung von Weideeinrichtungen anzubieten, insbesondere auch mobile Weideunterstände, die in der Regel von der Pflicht zur Baugenehmigung befreit sind. Wir bitten die Landesregierung zu prüfen, ob eine solche Förderung auch für Schafhalter in NRW angeboten werden kann. 

 


Auswahl der Pressemitteilungen zur Landtagsaktion am 29. April 2014-

siehe auch :Nachlese unter "Termine"

http://www1.wdr.de/studio/schafdemo100.html

http://www.rtl-hessen.de/videos.php?video=25956&kategorie=4

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1271824

http://www.maz-online.de/Lokales/Prignitz/Schaefer-aus-Brandenburg-wollen-am-Dienstag-vor-dem-Agrarministerium-in-Potsdam-demonstrieren

http://www.bild.de/regional/frankfurt/schaefer-protestieren-mit-schafen-fuer-mehr-35738424.bild.html

http://www.rhein-zeitung.de/region/dpa-landesdienst_artikel,-Schaefer-und-Schafe-demonstrieren-vor-Ministerium-_arid,1143984.html

http://www.focus.de/regional/mainz/agrar-schaefer-und-schafe-demonstrieren-vor-ministerium_id_3805072.html

 http://aktuell.meinestadt.de/mainz/2014/04/28/schaefer-und-schafe-demonstrieren-vor-ministerium/

http://www.fuldaerzeitung.de/artikelansicht/artikel/2322659/regional+hessen/schafer-protestieren-mit-schafen-fur-mehr-geld

http://www.op-marburg.de/Nachrichten/Wirtschaft/Hessen/Schaefer-protestieren-mit-Schafen-fuer-mehr-Geld

http://www.t-online.de/regionales/id_69187340/schaefer-protestieren-vor-ministerium-gegen-kuerzungen.html

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/mainz/schaefer-protestieren-vor-dem-landwirtschaftsministerium/-/id=1662/did=13300762/nid=1662/1im4q8e/index.html

http://www1.wdr.de/studio/duisburg/nrwinfos/nachrichten/studios45900.html

http://www.t-online.de/regionales/id_69198548/protest-mit-lamm-schaefer-demonstrieren-fuer-mehr-geld.html

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/schaefer-protestieren-vor-ministerium-gegen-kuerzungen,10809148,26980292.html

http://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1274467/

http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2014/04/Schaefer-Protest-Kuerzungen-Landwirtschaftsministerium-Potsdam.html

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Tierischer-Protest-beim-Minister

http://www.proplanta.de/Agrar-Nachrichten/Tier/Schaefer-protestieren-fuer-mehr-Geld_article1398788945.html

http://www.bild.de/regional/duesseldorf/schafe-vor-dem-landtag-schaefer-fordern-weidetierpraemie-35756728.bild.html

 

http://www.focus.de/regional/duesseldorf/agrar-schafe-vor-dem-landtag-schaefer-fordern-weidetierpraemie_id_3808516.html

http://www.soester-anzeiger.de/lokales/wickede/wickede-bessere-bedingungen-wanderschaefereien-3518158.html

http://www.wdr2.de/nachrichten/wdrzweinamo64288.html

http://www.ksta.de/newsticker/schafe-vor-dem-landtag--schaefer-fordern-weidetierpraemie,15189532,26986760,view,asTicker.html

http://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/schafe-vor-dem-landtag-schaefer-fordern-weidetierpraemie-1.816461

http://www.focus.de/regional/wiesbaden/agrar-schaefer-protestieren-mit-schafen-fuer-mehr-geld_id_3805173.html

http://www.kle-point.de/aktuell/neuigkeiten/eintrag.php?eintrag_id=116732

http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article127473144/Der-Schaeferjob-ist-nichts-fuer-zarte-Gemueter.html

http://tiere.rp-online.de/tiere-in-nrw/Schaefer-demonstrieren-mit-ihren-Schafen,45811

http://www.wochenblatt.com/landwirtschaft/nachrichten/schaefer-demo-vorm-ministerium-8009.html

http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_51588833

http://www.landeszeitung-rlp.de/2014/04/29/schaf-und-ziegenzuechter-in-rheinland-pfalz-erhalten-vielfaeltige-unterstuetzung/


http://www.derwesten.de/region/niederrhein/schafe-sollen-deiche-pflegen-aimp-id9675717.html

Wesel.

Schafe sollen Deiche pflegen

Mit Interesse hat der Weseler SPD-Landtagsabgeordnete Norbert Meesters den gestrigen NRZ-Bericht über das Mähen der Deiche gelesen. Hintergrund: Ende Mai wurde auf Veranlassung von Rot-Grün ein gemeinsamer Antrag aller Parteien gestellt, um die Zukunft der Schafhaltung in Nordrhein-Westfalen zu sichern und ihr neue Perspektiven zu eröffnen. Schließlich hat dieser Wirtschaftszweig auch im Rheinland eine lange Tradition. Zudem sei eine Beweidung gegenüber einem drei- bis fünfmaligen Schnitt der Grasflächen deutlich vorteilhafter für die Umwelt. Ein Beispiel: Gräser und Krautpflanzen kommen im Gegensatz zur intensiven Schnittnutzung zur Blüte und bieten damit Insekten Nahrung.

Für mehr Sicherheit

Darüber hinaus werde die Funktionsfähigkeit der Deichanlagen gesichert. „Schafe treten die Grasnarbe der Deiche immer wieder fest und unterstützen dadurch ihren Erhalt“, heißt es in dem Antrag. Und sie fressen das Gras in der richtigen Höhe ab, so dass eine dichte, gut verwurzelte Grasnarbe entsteht. Schafbeweidung trage ihren Teil dazu bei, die Sicherheit der an Flüssen lebenden Bevölkerung zu gewährleisten.

Dennoch habe sich die Schafhaltung bundesweit in den letzten beiden Jahrzehnten in etwa halbiert. Auch in Nordrhein-Westfalen sei die Entwicklung stark rückläufig. Mittlerweile werden die Flächen knapp, es gibt einen Wettbewerb um das Land. In dem Antrag auf Landesebene wird gefordert, „sich dafür einzusetzen, dass die Pflege der nordrhein-westfälischen Deiche aufgrund ökologischer und sicherheitsrelevanter Vorteile vorrangig durch Schafbeweidung geleistet wird“. Dazu müsse eine finanzielle Förderung der arbeitsintensiven Deichbeweidung im Rahmen der Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung im Hochwasserschutz geprüft werden. Auf Bundesebene soll dafür gesorgt werden, dass die Agrarförderung stärker berücksichtigt wird.

Die Schäfer selbst hatten vor einiger Zeit vor dem Landtag demonstriert und ihre Situation deutlich gemacht. Dazu gehörten der Weseler Schäfer Maik Dünow sowie die Holtkamps aus Mehrhoog. Holtkamps Schafe sind beispielsweise auf den Bislicher Deichen unterwegs.

Petra Herzog


 

wer ganz viel lesen möchte zu Stärken, Schwächen, Chancen und Förderungen im Ländlichen Raum NRWs -

http://www.umwelt.nrw.de/landwirtschaft/nrw_programm/

 


Agrarministerkonferenz Cottbus April 2014

Verehrte Damen und Herren Agrarminister

- Wir sind vom Aussterben bedroht!

- Wollen Sie auf Küstenschutz und Landschaftspflege durch unsere Schaf- und Ziegenherden verzichten?

Mit der aktuellen Ausgestaltung der Agrarreform mit Laufzeit bis 2020 können Sie den z. T. massiven Rückgang der Schaf- und Ziegenbestände und der erbrachten gesellschaftlichen Leistungen u. a. im Küstenschutz und der Landschaftspflege stoppen.

Bereits jetzt steigen immer weniger junge Menschen in diesen Beruf ein. Die Leistungen der Schaf- und Ziegenhalter beim Küstenschutz und der Landschaftspflege werden durch die öffentliche Hand nicht zu finanzieren sein!

Leider findet sich bislang bei Ihnen, verehrte Agrarministerinnen und –minister , keine Mehrheit für die Wiedereinführung bzw. Einführung der „Mutterschaf- bzw. ziegenprämie“, wie es uns Frankreich mit Grundprämie plus Zusatzbetrag bei Nachweis entsprechender aufgezogener Lämmer vormacht. Dies wäre tatsächlich ein wirksamer Anreiz für die Belebung der Schafhaltung.
Daher sollte das „vorläufige Nein“ unbedingt nochmals überdacht werden!

Die reine Flächenprämie verschärft schließlich weiter denVerdrängungswettbewerb bei der Nutzung der landwirtschaftlichen Nutzflächen weg von der derzeitigen Form der arbeitsintensiven Schaf- und Ziegehaltung (wie z.B. durch Hüte- und Wanderschafhaltung) hin zu arbeitsextensiven bzw. wirtschaftlicheren Nutzungsformen des Grünlandes.

Es muss was geschehen! Es ist 5 vor 12!

Als letzter Rettungsschirm bei der GAP sind notwendig:

I. Säule Maßnahmen:

Als Greeningmaßnahmen sollten unbedingt   durch Schaf- und Ziegenhaltung nutzbare, d. h. beweidbare Zwischenfrüchte aufgenommen werden und eine besondere ökologische Wertigkeit erhalten. Dies bietet u. a. bodenphysikalische Vorteile.

Die Ausdehnung von „zahlungsanspruchsberechtigten Flächen“ ist ausdrücklich zu begrüßen. Sie sollte in der nationalen Ausgestaltung so weit gefasst werden, dass alle durch die Schaf- und Ziegenhaltung gepflegten Flächen, wie z. B. Deich- und Truppenübungsflächen berücksichtigt werden. Dabei sollten unkrautbewachsene Flächen - z. B. mit Brennnesseln - sowie zeitweise vernässte Flächen voll angerechnet und nicht ausgeklammert werden, wenn diese nachweislich durch Schafe bzw. Ziegen beweidet werden.

Bei CC-Kontrollen muss die Kennzeichnungsregelung zukünftig ausgenommen werden. Der aktuell tolerierte Grenzwert bei Ohrmarkenverlusten durch die außergewöhnlichen Belastungen in der Landschaftspflege ist deutlich zu gering festgelegt. Sanktionen führen zur Abschaffung von Schaf- und Ziegenhaltungen als Betriebszweig. Zudem besteht zwischen der GAP und der Kennzeichnungsregelung kein fachlicher Zusammenhang.

II. Säule Maßnahmen:

Besonderes Augenmerk ist nun unbedingt auf die Ausgestaltung praktikabler Agrarumweltprogramme zu legen.
Mit der Beschlussfassung der Sonderagrarministerkonferenz in 2013,
4,5 % der Finanzmittel von der I. in die II. Säule zu verschieben, um diese Mittel speziell für eine „nachhaltige Landwirtschaft“, d.h. u.a. für Grünland und Raufutterfresser einzusetzen, sollte es den Landesministerien endlich möglich sein, spezielle Programme für die „Schaf- und Ziegenhaltung mit Weidetierbezug“ auf den Weg zu bringen; zumal es hier keiner Kofinanzierung der Länder bedarf.


Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e.V. (VDL) u. Bundesverband Deutscher Ziegezüchter e.V.

Claire Waldoff Strasse 7, 10117 Berlin
www.schafe-sind-toll.com


EU-Agrarreform: Klarheit über Degression und Kappung

EU-Kommission, Parlament und Agrarrat haben sich am Dienstag in Brüssel über die noch offenen Punkte der Agrarreform geeinigt. Es bleibt bei einer Kürzung von
5 % für Beihilfen oberhalb von 150.000 €. Im Gegenzug erhalten wirtschafts- schwache Gebiete und Randregionen mehr EU-Mittel.


Der Weg für die EU-Agrarpolitik 2014 bis 2020 scheint endgültig frei zu sein: Das Europaparlament akzeptierte am Dienstagabend in Brüssel das nochmals aufgestockte Verhandlungsangebot des Rats vom Vortag.

Die Unterhändler zeigten sich insbesondere damit einverstanden, die Pflicht zur betriebsgrößenabhängigen Kürzung der Direktzahlungen im Sinne des Rats zu begrenzen: Die Mitgliedstaaten sollen künftig wenigstens 5 % von Beträgen, die über 150.000 € hinausgehen, einbehalten. Das betrifft allerdings lediglich die Basisprämie, also nicht den Greening-Anteil in Höhe von 30 %.

Ferner können Lohnkosten angerechnet werden. Die Kürzung muss nicht angewendet werden, wenn die Regierung entscheidet, stattdessen mindestens 5 % der gesamten nationalen Direktbeihilfen zugunsten kleiner Betriebe umzuverteilen.

Verabschiedung jetzt möglich

Die Einigung wurde insbesondere möglich, weil der Rat am Montag grünes Licht gegeben hatte, ländliche Entwicklungsprojekte in wirtschaftlich schwachen Regionen, in Teilen der Ägäis sowie auf den Kanarischen Inseln, Madeira, den Azoren und den französischen Überseegebieten mit 85 % aus dem EU-Haushalt zu finanzieren, statt 75 % wie ursprünglich geplant.

Damit kann der Landwirtschaftsausschuss des Hohen Hauses am nächsten Montag (30.9.) das Gesamtpaket zur Agrarreform annehmen. Das ermöglicht die Verabschiedung in Erster Lesung im Plenum im November. Dies ist wichtig, weil damit der Zeitplan zur Umsetzung der Regelungen eingehalten werden kann. Ansonsten hätte 2014 möglicherweise Rechtsunsicherheit über Mittel der ländlichen Entwicklung bestanden.

Agrarkommissar erleichtert

EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Cioloş zeigte sich unmittelbar im Anschluss an den Trilog erleichtert. Er lobte Minister und Europaabgeordnete „für die Art und Weise, auf die sie unter Wahrung des Mitentscheidungsprozesses zu einem Kompromiss gelangt sind“. Das Parlament hatte auf Nachverhandlungen bestanden, weil es bestimmte Festlegungen der EU-Staats- und Regierungschefs zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen nicht als Vorentscheidung akzeptieren wollte.

Vor Journalisten gaben sich der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses, Paolo De Castro, und Berichterstatter Manuel Luis Capoulas Santos ebenfalls zufrieden. Man habe jetzt die bestmögliche Reform, so Capoulas Santos. De Castro betonte, für das Parlament sei es immer unerlässlich gewesen, über alle Reformpunkte zu verhandeln. Er wertete das Ergebnis als klares Signal an den Europäischen Rat, dem Hohen Haus die Mitsprache bei Themen mit gemeinschaftlicher Entscheidungsbefugnis nicht zu verweigern. AgE/mss


Ein einhelliges Nein zum aktuellen Neuentwurf zur EU-Bio-Verodnung

finden Sie ausführlich unter:

 http://www.bio-markt.info/web/Messen-Tagungen/Sonstige_Veranstaltungen/Einhelliges_Nein_zur_Totalrevision/66/71/0/17119.html#


Das Kerben ist verboten - es sei denn, mit staatlich verordneten, ungeeigneten Systemen...

 

 

 

 

Auszug aus dem Tierschutzgesetz

Zwölfter Abschnitt    Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 17 

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

2.einem Wirbeltier

a)aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b)länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

§ 18 
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt,

Die Kennzeichnung ohne Betäubung darf nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden;

zugelassen sind Ohrmarke, Mikrochip oder Ohrtätowierung.

Das Kerben der Ohren ist verboten.


http://www.ksta.de/nrw/neues-jagdrecht-in-nrw-viele-neue-verbote-fuer-jaeger,27916718,28429534.html

Zum Entwurf der Jagdgesetznovelle in NRW schreibt der Kölner Stadtanzeiger am 16.09.2014:

Neues Jagdrecht in NRW
Viele neue Verbote für Jäger

Erstellt
Foto: dpa
Jäger werden sich in NRW mit vielen neuen Verboten abfinden müssen. Althergebrachte Fallen und Jagdmethoden sollen verboten werden. Hauskatzen sind künftig für Grünröcke tabu - auch Hunde sollen besser vor Jägerflinten geschützt werden

Die rot-grüne Landesregierung will den Naturschutz im nordrhein-westfälischen Jagdrecht stärken. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Landeskabinett am Dienstag in Düsseldorf gebilligt. Die Novellierung, die voraussichtlich im kommenden Frühjahr vom Landtag verabschiedet wird, ist seit Jahren zwischen Jägern und Naturschützern heftig umstritten.

Verboten werden sollen sogenannte Totschlagfallen. Außerdem sollen Jäger ihre Hunde nicht mehr in den Bau von Füchsen und Dachsen schicken dürfen. Jagdhunde dürfen dem Entwurf zufolge nicht mehr an Enten ausgebildet werden, die mit Manschetten flugunfähig gemacht wurden.

Wie NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) ankündigte, soll Jägern außerdem verboten werden, Hauskatzen zu schießen. Jährlich werden in NRW rund 9000 Katzen geschossen. Die Regulierung der Katzenpopulation sei aber keine Aufgabe für Jäger, sagte Remmel. „Die Kommunen können in ihren Satzungen eine Kastrationspflicht vorschreiben.“

Der Abschuss wildernder Hunde wird nur noch in Ausnahmefällen erlaubt sein, wenn mildere Mittel nicht möglich sind. Kleine Hunde, die gar kein Wild reißen könnten, dürfen grundsätzlich nicht getötet werden. Im vergangenen Jagdjahr seien in NRW 70 Hunde geschossen worden, sagte Remmel. Außerdem soll das „Jedermannsrecht“ gestrichen werden, wonach jeder auf dem eigenen Grundstück Kaninchen töten darf.

Tier- und Umweltschützer begrüßten einen „Paradigmenwechsel zugunsten des Tierschutzes“. Der Landesjagdverband sieht den Entwurf dagegen mit gemischten Gefühlen. Immerhin werde die Jagd in NRW nicht abgeschafft, stellte Verbandspräsident Ralph Müller-Schallenberg in einer Mitteilung fest. Die Abschaffung der Baujagd, Einschränkungen in der Hundeausbildung sowie beim Abschuss wildernder Katzen und Hunde lehnen die Jäger aber ab.

„Die Jahrtausende alte Tradition der Jagd soll nicht geschwächt oder diskreditiert werden“, betonte Remmel. Vielmehr gehe es darum, ihre gesellschaftliche Akzeptanz durch eine Anpassung an den Wertewandel zu stärken. So seien bestimmte althergebrachte Jagdmethoden nicht mehr mit dem modernen Tierschutz zu vereinbaren, der 2002 immerhin Verfassungsrang erhalten habe.

Deswegen soll die Liste der jagdbaren Arten neu festgelegt werden. Neu aufgenommen werden soll der amerikanische Nerz (Mink), der sich in Mitteleuropa stark ausgebreitet habe, sagte Remmel. Außerdem wird die Jagdzeit auf Rehböcke verlängert. Der Grundsatz laute: „Wald vor Wild.“ Aus waldbaulichen Gründen müsse der Reh-Bestand gesenkt werden.

Das Jagen mit bleihaltiger Munition soll aus Umweltschutz- und Gesundheitsgründen mit Übergangsfristen verboten werden. Wer an einer „Bewegungsjagd“ teilnehmen will, muss einen Schießnachweis über seine Fähigkeiten erbringen. Unterbinden soll das neue Jagdrecht „das sportliche Massenschießen auf Rabenkrähen“.

CDU und FDP äußerten sich enttäuscht über den Entwurf, der nun zunächst den Verbänden vorgelegt wird. „Mit diesem Jagdgesetz werden Wildschäden in den Gärten und auf den Feldern ansteigen und Tierseuchen wie Schweinepest und Fuchsräude schwerer einzudämmen sein“, meinte der umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Rainer Deppe

Die CDU kritisiert zudem, dass künftig auch juristischen Personen wie zum Beispiel Tier- und Naturschutzverbänden - erlaubt werden soll die Jagd auf ihren Grundstücksflächen zu verbieten. „Damit wäre eine flächendeckende Jagd in Nordrhein-Westfalen nicht mehr möglich.“ Die FDP sieht ökologische „Klientelinteressen bedient“.

Remmel unterstrich: „Nordrhein-Westfalen ist kein Sonderfall.“ In vielen Ländern würden die Landesjagdgesetze modernisiert. Einige Regelungen des Landesjagdrechts stammen noch aus den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. (dpa)


 

 

AKTUELLES 08. August 2012 ...und leider immer noch und immer wieder

Schafhalter: Vorsicht bei Pflegeaufträgen

 

Die Pflege von Naturschutzflächen ist für Schafhalter eine gute Möglichkeit, ihr Einkommen aufzubessern. Doch manchmal kommt es dabei zu Problemen, wie bei einem Fall, der sich kürzlich in NRW ereignete. Bei einer Steuerprüfung vertrat der Prüfer die Meinung, dass die Pflegeflächen im Vertragsnaturschutz dem Betrieb nicht regulär zuzuordnen wären. Daher handele sich um einen Auftrag, und ein Pflegeauftrag ist umsatzsteuerpflichtig. Sowohl der Schäfer als auch die Fachbehörden waren anderer Meinung und argumentierten folgendermaßen:

Gerade nach dem von uns Schäfern erreichten EuGH-Urteil sind Vertragsnaturschutzflächen eindeutig der Betriebsfläche zuzuordnen.

Bei den Zahlungen handelt es sich nicht um eine Entlohnung für eine erbrachte Leistung, sondern um eine Erstattung eines entgangenen Ertrages bzw. eines Mehraufwands. Die Ergebnisse der extensiven Beweidung sind wertvoll und gesellschaftlich gewollt. Diese Gelder werden dem Schäfer auf Antrag gewährt. Sie sind damit umsatzsteuerfrei.

Das Ganze ging eine Weile hin und her. Nun entschied das Finanzministerium in Düsseldorf zu Gunsten des Schäfers, dass auch in diesem Einzelfall echte Zuschüsse von der Umsatzsteuer befreit sind. Es gibt jedoch Konstellationen, in denen die Sachlage anders ist. Wer wie in Rheinland-Pfalz für Naturschutzflächen einzelne Pflegeaufträge bekommt, unterliegt der Besteuerung und muss die vollen 19 % Umsatzsteuer abführen. Merke: Umsatzsteuerfrei sind Anträge bei einer Bewilligungsbehörde auf Geld aus der zweiten Säule. Pflegeaufträge dagegen sind umsatzsteuerpflichtig. Günther Czerkus, Sprecher VDL-Ausschuss Berufsschäfer

Quelle : http://www.wochenblatt.com/rubriken/aktuelles/meldung/m-id/schafhalter-vorsicht-bei-pflegeauftraegen/1/


Dr. Kirsten Tackmann Mitglied des Deutschen Bundestages Agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Platz der Republik 1, 11011 Berlin (030) 227 – 74308 (030) 227 – 76308 kirsten.tackmann@bundestag.de Seite 1 von 2

Schriftliche Erklärung von MdB Dr. Kirsten Tackmann zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung zu TOP 6a am 30.1.2014

Die Linksfraktion will öffentliche Fördergelder zielgenauer an konkrete soziale und ökologische Leistungen binden. Das gilt auch für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP). Dieses Ziel haben wir in unserem eigenen GAP-Konzept im Jahr 2010 deutlich formuliert und es ist auch im Antrag der LINKEN (DS 17/8378) verankert, der dem Bundestag vorgelegt wurde. Die nunmehr beschlossene GAP-Reform setzt diesen sozial-ökologischen Anspruch nur teilweise um.

Die Beschlüsse zum so genannten „Greening" erfüllen viele unserer Anforderungen an ökologische Leistungen. Hierbei ist insbesondere die verpflichtende Anlage von „kologischen Vorrangflächen" zu nennen und die Grundsätze der Ausgestaltung, die bei Beachtung der Ziele (biologische Vielfalt und ökologische Aufwertung) auch eine landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

Dem entgegen steht allerdings, dass soziale Leistungen, insbesondere die Berücksichtigung des Erhalts oder die Schaffung von landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen, nur optional in den Mitgliedsstaaten eine Rolle bei der Auszahlung der Direktzahlungen an die Agrarbetriebe spielen. Das halte ich für falsch.

In der EU-Verordnung 1307/2013 sind die Auszahlungsvorschriften der Direktzahlungen geregelt. Im Artikel 11 „ürzung der Zahlungen" dieser Verordnung werden den EU-Mitgliedstaaten zwei Optionen zur Auswahl gestellt.

Leider haben sich die Bundesregierung, die Bundesländer und die Agrarminister-konferenz entschieden, statt der Option 2 mit konditionierter Abschmelzung oberhalb 150.000 Euro unter Anrechnung der Arbeitskräfte (Artikel 11 (1) und (2)) die Option 1 mit Aufschlag auf die ersten 46 Hektare zu nutzen (Artikel 11 (3)).

Selbstverständlich ist die Linksfraktion für eine Förderung der kleinstrukturierten Landwirtschaft, die eine Enteignung über den Markt verhindert. Dies wird aber vor allem dann gelingen, wenn sie faire Erzeugerpreise bekommen, die Hofabgabeklausel abgeschafft und die regionale Verarbeitung und Vermarktung gefördert werden. Die nun geplante geringfügige Erhöhung der Hektarprämie wird den Strukturwandel allenfalls bremsen, das Problem aber nicht lösen. Seite 2 von 2

Damit findet aber eine sehr deutliche Umverteilung der Fördergelder von Ostdeutschland nach Süddeutschland statt. Es wird also unter dem Strich nicht mehr soziale und ökologische Gerechtigkeit erreicht, sondern es werden Regionen und Strukturen unnötig gegeneinander ausgespielt.

Mit Option 2 würden die arbeitsintensiven größeren Betriebe, die multifunktional ausgerichtet sind und sowohl Tier- als auch Pflanzenproduktion sozial-ökologisch höchst verantwortungsvoll betreiben, nicht benachteiligt. Andere Großbetriebe hingegen, die nur Marktfrüchte produzieren und anfallende Arbeiten durch Lohnunternehmen durchführen lassen, wären von Prämienkürzungen betroffen. Der durch diese Kürzungen insgesamt gewonnene Betrag käme wiederum den kleineren Betrieben zugute, wie dies nun auch unter der im Gesetzentwurf favorisierten Option 1 der Fall ist.

Option 2 wäre agrarstrukturell sinnvoller und sozial gerechter. Deshalb hat sich die Linksfraktion der Stimme enthalten.

Berlin, 30.01.2014

 

hierzu nur einer von etlichen die Lage illustrierenden Artikeln:

http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1250609

Schäfereien im Land vor dem Aus


 

Erklärung zur Abstimmung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu TOP 6a – abschließende Beratungen ohne Aussprache/ 2. und 3. Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gewährung einer Umverteilungsprämie 2014 (Umverteilungsprämiengesetz 2014 – UmvertPrämG 2014), Drucksache 18/282 –,  in der die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfaktion DIE LINKE., Dr. Kirsten Tackmann, Position und Abstimmverhalten ihrer Fraktion darstellt.

Berlin, 30.01.2014

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Die Erklärung wird auch auf der Homepage von Dr. Kirsten Tackmann veröffentlicht. Nutzen Sie die angegebene Kommentarfunktion für Ihre Fragen und Bemerkungen.

Den Gesetzesentwurf Umverteilungsprämiengesetz 2014, Drucksache 18/282  finden Sie hier.

Die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) Drucksache 18/390 finden Sie hier.

Bianca Bodau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
MdB-Büro Dr. Tackmann
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Tackmanns Elf Punkte für mehr Lebensqualität im Brandenburger Nordwesten



 

Agrarminister einigen sich nicht auf GAP-Umsetzung

Geschrieben am 31.08.2013  

Das Pokern geht weiter – Bund und Länder konnten sich bei der Agrarministerkonferenz am 29. und 30. August in Würzburg nicht auf eine gemeinsame Linie zur Umsetzung der GAP in der neuen Förderperiode von 2014 bis 2020 einigen. Nun soll eine Sonderkonferenz möglichst rasch nach der Bundestagswahl den Durchbruch bringen, die im Oktober oder November in München stattfinden soll. Das Problem: Bis Ende Oktober müssen die Länder bereits ihre Programme bei der EU-Kommission anmelden, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner.

Mehr dazu : http://weideblog.lpv.de/

 

Nachfolgend die gemeinsame Position von einem Teil der Landesschafzuchtverbände sowie dem Bundesverband Berufsschäfer in Sachen Agrarreform: 

Schafe und Ziegen brauchen besondere Berücksichtigung bei der Reform der GAP

Warum sind Schafe und Ziegen etwas Besonderes?

Die Halter von Schafen und Ziegen - vereinfacht Schäfer genannt - erbringen mit ihren Tieren viele Einzelnutzen für die Allgemeinheit:

- Sie erzeugen besonders hochwertige Lebensmittel wie Fleisch, Milch und Käse

- Sie erzeugen natürliche, nachwachsende Rohstoffe wie Felle und Wolle

- Sie erhalten und verbessern den Lebensraum für viele seltene Pflanzen und Tiere.

- Sie pflegen die Landschaft und damit die Lebensqualität für Einheimische und Gäste.

- Sie sorgen für Erosionschutz z. B. auf den Deichen aber auch im Bergland.

- Sie sorgen für gutes Trinkwasser durch Pflege von Wasserschutzgebieten.

- Sie sorgen durch ihre Grünlandpflege für eine Absenkung der CO2- Belastung der Luft.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig.

Das wirklich Besondere ist aber das Zusammenspiel der Einzelnutzen.

Die Schäfer verbessern die natürlichen Ressourcen wie Boden, Wasser, Luft und Lebensräume durch die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel.

Alle Nutzen für die Gesellschaft werden gleichzeitig erbracht.

Die Basis dafür ist das Dauergrünland. Es ist die hervorragende Kulturlandschaft.

Ohne Bewirtschaftung würde hier schnell wieder Wald entstehen. Vor allem die Biodiversität würde stark zurückgehen.

Auch durch zu intensive Bewirtschaftung leidet der Ressourcenschutz.

Wie ist die aktuelle Situation der Schafhaltung in Deutschland?

Alle diese Leistungen konnten die Schäfer kostenlos erbringen, solange sie von der landwirtschaftlichen Urproduktion leben konnten.

Das ist lange her.

Die Agrarförderung verlangsamte die Geschwindigkeit, mit der Schäfer ihren Betrieb aufgeben mussten.

Auch wenn durch die Agrarreform fördertechnisch Schäfer gegenüber Ackerbauern fast gleichgestellt sind, können sie auf ihren Grenzertragsstandorten nur einen Bruchteil der Erträge erwirtschaften.

Die Schäfereien sind und bleiben das Schlusslicht der landwirtschaftlichen Einkommen.

Nun stehen weitere Kürzungen der Beihilfen an.

Der Gesamtetat für Deutschland wurde verringert und schmilzt in den nächsten Jahren weiter.

Die Mittel für die 1. Säule werden weniger.

Die Ausgleichszulage wird stark verändert.

Die Gelder für die 2. Säule sind am stärksten betroffen. Damit verlieren viele Schäfereien den Ausgleich für Mehraufwand und Minderertrag auf besonders wichtigen Flächen für die Allgemeinheit.

Gleichzeitig steigen die Kosten für die Betriebe enorm.

Gleichzeitig steigt der Druck auf das Dauergrünland und damit die Pachtpreise.

Die Folgen des EEGs sind für viele Schäfereien sehr einschneidend.

Dabei gibt es nach wie vor genügend Menschen, die diesen Beruf - diesen Dienst an der Allgemeinheit - ausüben möchten.

Das beste Beispiel sind die Niederlande. Als dort vor ein paar Jahren die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Schafhaltung verbessert wurden, wurden viele Schäfereien neu gegründet oder vergrößert.

Was ist zu tun?

Im Bereich Wirtschaftlichkeit:

Den Schäfereien hilft vor allem die Einführung einer Weideprämie für Wiederkäuer. Ohne Beweidung des Dauergrünlands lassen sich auf Dauer alle oben genannten Leistungen nicht erbringen. Besonders deutliches Beispiel:
Die Mahd von Deichen ist Gefährdung von Mensch und Gut.

Diese Weidetierprämie muss auf allen Flächen möglich sein, die von besonderem Interesse für die Allgemeinheit sind. Mögliche Flächenkulissen sind Natura 2000,Wasserschutzgebiete, Wasserrückhalteflächen, Deiche….

Flächen von hoher gesellschaftlicher Wichtigkeit sind auch z.B. Heiden oder Waldweiden.

Mit dem Umbruch von Dauergrünland ist für Schäfer viel Futterfläche verloren gegangen. Diese Gefahr wird im Moment eher noch größer. Dauergrünland braucht einen wirksameren Schutz.

Die Herbst- und Winterweide für Wanderschafherden auf Ackerstandorten ist in vielen Gegenden verschwunden. Hier können klare Verwaltungsvorschriften und Anreize zur Winterbegrünung Schäfern und der Natur helfen.

Im Bereich Bürokratie:

In den Bereich strittiger Beihilfefähigkeit fallen etwa Solaranlagen.

Es gibt keine Flächen, die ausschließlich der Landwirtschaft dienen. Doppel- oder Mehrfachnutzung sind der Regelfall. Daher müssen auch Solarflächen beihilfefähig sein.

Mindestens müssen sie als Futterfläche im Sinne der Besatzstärke angerechnet werden.

Das entsprechende gilt natürlich auch für Deiche und andere „Bauwerke“.

Dauergrünland darf nicht auch noch als ökologische Vorrangfläche für Ackerbaubetriebe anerkannt werden. Das würde den Druck auf die Fläche drastisch erhöhen.

Die Negativliste für aktive Landwirte muss sich auf die Personen, nicht etwa auf deren Flächen beziehen. Ein Deichverband ist kein aktiver Landwirt, Deiche aber sehr wohl landwirtschaftliche Flächen für den Schäfer.

Viele Schaf- und Ziegenweiden haben ihre Beihilfefähigkeit verloren, weil auf ihnen Büsche, Bäume, Felsen, Trampelpfade, Viehtrifften zu finden sind. Die Schwierigkeiten mit Landschaftselementen und Verbuschung sind grenzenlos.

Diese Schwierigkeiten gibt es nur auf Flächen mit hohem gesellschaftlichem Nutzen.

Allen wäre mit einer sehr einfachen Regelung gedient:

Diese Flächen gelten nach Abzug von Wegen, Gewässern, Hof- und Gebäudeflächen und Wald als beihilfefähig.

Damit würde die Wahrung öffentlicher Belange preisgünstig und unaufwändig. Es gibt Schätzungen, wonach bis zu 80% des Aufwands für Flächenkontrollen alleine auf extensives Grünland fallen.

Auch der Schäfer, also der Erbringer der Leistungen hätte seinen Vorteil:

Seine Leistungen würden geringfügig besser honoriert.

Sein Kontrollrisiko würde drastisch reduziert.

Sein Verwaltungsaufwand käme auf das Niveau eines Ackerbauern.

Unter dem Strich wird durch diese Lösung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Geld gespart.

Um auch weiterhin die vielfältigen Leistungen erbringen zu können, ist eine standortangepasste Rassenvielfalt erforderlich.

Dazu braucht es eine Breite in der Haustiergenetik. Die Förderung der Zucht in diesem Bereich ist eine Sicherstellung öffentlicher Belange und nicht etwa Unterstützung eines Hobbys.